Zusammenfassung
Es werden 2 an die Klinik eingelieferte Fälle von Darmverletzungen bei Uterusperforation,
anläßlich von Abortausräumungen mensis II und V, mit verschieden weitgehender Eröffnung
der Darmlichtung beschrieben. Im ersten Falle war ein 40 cm langes Stück Dickdarm herausgerissen und eine Dünndarmschlinge vor
die Vulva gezogen worden. Nach Totalexstirpation des an der hinteren Zervixwand perforierten
Uterus, Resektion des Dünndarmes mit Seit-zu-Seit-Anastomose, Verschluß des Rektumstumpfes,
Anlegen eines Anus praeter und Drainage nach der Scheide starb die Kranke am 4. Tag
an Peritonitis. Im zweiten Falle wurde die Perforationsöffnung an der Hinterwand des Uterusfundus im Gesunden exzidiert
und die Uterushöhle von Plazentaresten gesäubert. Der Kopf und Rumpf des Fetus lagen
in der Bauchhöhle, wobei auf die juristische Bedeutung solcher Befunde hingewiesen
wird. Der auf 30 cm Länge verletzte Dickdarm mit einer zehnpfennigstückgroßen Eröffnung
des Darmlumens wurde genäht, eine Netzverletzung versorgt und durch das hintere Scheidengewölbe
drainiert. Die völlige Heilung konnte in diesem Falle auch röntgenologisch durch Darmaufnahme und Nachweis der Tubendurchgängigkeit durch Hysterosalpingographie sichergestellt werden.