Zusammenfassung
1. Tuberkuline mit gleichem „Todwert” können sehr verschiedene Hautwertigkeit besitzen.
Zwischen dem intrakutan ermittelten „Hautwert” und dem nach Koch-Dönitz subkutan ermittelten
„Todwert” bestehen keine verwertbaren Beziehungen. Beide Methoden messen 2 chemisch
verschiedene und biologisch verschieden wirksame „Stoffe”, die in wechselndem Mengenverhältnis
in den Tuberkulinpräparaten vorkommen.
2. Tuberkuline verschiedener Herkunft können durch verschiedene Methoden in 2 Fraktionen
zerlegt werden, von denen die eine nur oder fast nur Hautwirksamkeit, die andere nur
oder fast nur toxische Wirkung gegenüber tuberkulösen Organismen besitzen.
3. Der Träger der Hautwirksamkeit im Tuberkulin wird durch Proteinasen, nicht aber
durch Ereptasen abgebaut; die Spaltprodukte besitzen keine Hautwirksamkeit mehr. Der
Träger der toxischen Wirkung wird von proteolytischen Enzymen nicht merklich angegriffen.
Daraus ergibt sich die Klassenzugehörigkeit der beiden spezifischen Tuberkulinstoffe:
Der sog Hautstoff ist ein Eiweißabbaustoff, der sog. Todstoff gehört nicht in die
Klasse der Eiweißstoffe bzw. Eiweißabbauprodukte. Er ist auch sehr wahrscheinlich
kein Kohlenhydrat. Der „Hautstoff” ist höhermolekular als der „Todstoff”. Beide Stoffe
sind gegenüber verschiedenen Einflüssen ziemlich resistent.