Zusammenfassung
Die Röntgenuntersuchung Wirbelsäulenverletzter soll möglichst bald nach dem Unfall
vorgenommen werden. Die Möglichkeit, bei der Beurteilung von Wirbelsäulen-Röntgenbildern
Fehldiagnosen zu stellen, ist nicht zu unterschätzen. Es muß daher bei allen Fällen,
bei denen nur der geringste Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung vorliegt, eine
sehr sorgfältige Röntgenuntersuchung eingeleitet werden. Das Uebersehen von isolierten
Wirbelkörperbrüchen wird dann nicht mehr vorkommen. Gleichzeitig werden auch die laufenden
Kontrollröntgenaufnahmen einen wichtigen Ausschlag für die in den einzelnen Fällen
angezeigte Behandlung geben. Die Frage, ob mit oder ohne Stützapparat die baldige
Arbeitsfähigkeit des Patienten erzielt werden kann, wird auf diese Weise am objektivsten
entschieden werden können. Für die Begutachtung und besonders für die Entscheidung
des Zeitpunktes der vollen Arbeitsfähigkeit ist die Röntgenuntersuchung bei isolierten
Wirbelkörperbrüchen unerläßlich.