Zusammenfassung
Nach den Erfahrungen der Berliner Epidemie von 1949 bis 1952 ist wegen des häufigen
Auftretens bakterieller Komplikationen bei scharlachkranken Kindern eine Penicillin-Behandlung
mit individueller, nicht zu niedriger Dosierung gerechtfertigt.
Penicillin-Behandlung in Vier- bis Achtbettzimmern ist nicht zu empfehlen.
Bakterielle Komplikationen treten bei konsequenter Penicillin-Frühbehandlung in Zwei-
bis Dreibettzimmern eindeutig (statistisch gesichert) seltener als bei Kontrollpatienten
auf.
Die Kurzbehandlung mit Entlassung am 6. bis 7. Tage der Penicillin-Behandlung hat
sich bewährt.
Die Aufnahme neuer Scharlachfälle in das Zimmer eines mit Penicillin behandelten Kindes
ist bis zum dritten Behandlungstage zulässig. Das schon behandelte Kind erhält einige
Tage länger als üblich Penicillin. Zur gleichen Zeit werden Reinigungsbad, Wäschewechsel
und Raumdesinfektion vorgenommen.
Im Anschluß an diese Behandlung sind die Kinder nicht mehr infektiös, müssen allerdings
vor Re- und Superinfektionen in den nächsten 4 Wochen geschützt werden.
Grundsätzlich kann bei guten häuslichen Verhältnissen diese Behandlung auch daheim
durchgeführt werden. Ist in Epidemiezeiten eine Frühbehandlung im Elternhaus nicht
möglich, so reicht unseres Erachtens die weitere klinische Beobachtung der Scharlachrekonvaleszenten
auf einer gewöhnlichen Station bis zum 21. Tage aus.
Die Penicillin-Frühbehandlung zieht keine Vermehrung der Rezidive nach sich. Zweiterkrankungen
infolge herabgesetzter Krankheitsimmunität traten bei symptomatisch behandelten Kindern
ebenso häufig auf wie bei der Penicillintherapie.