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DOI: 10.1055/s-0028-1131675
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Besteht die chronisch-intermittierende Behandlung der Syphilis noch zu Recht?*
* Vortrag in der Berliner Medizinischen Gesellschaft am 8. III. 1933. Aussprache vgl. die Vereinsbeilage in dieser Nr.Publication History
Publication Date:
06 May 2009 (online)
Zusammenfassung
Frische Luesinfektionen, nicht nur des frühen Primärstadiums, sondern auch wenn die WaR. schon positiv ist und die Roseola aufgetreten ist, werden in einem sehr hohen Prozentsatz (in etwa 92%) durch eine einzige Kur geheilt, wofern diese zielbewußt, d. h. mit hohen, spirillozid wirkenden Salvarsandosen (III und IV) bis zum Negativsein der WaR. durchgeführt werden kann und womöglich nach Eintritt der negativen WaR. noch 3 Injektionen gleichsam als Sicherheitsquote gegeben werden können. Von weiteren, sogenannten Sicherheitskuren kann dann Abstand genommen werden und die Beobachtung auf klinische und serologische Nachuntersuchungen beschränkt werden. Blutuntersuchungen sind während der ersten 6 Monate nach der Kur mindestens jeden 2. Monat, später vierteljährlich vorzunehmen, da Rückfälle, wenn überhaupt, meist schon in den 3 folgenden Monaten nach der Kur eintreten, besonders wenn die Kur eine reine Salvarsankur war. Durch Bismutinjektionen wird der Rückfall zeitlich hinausgeschoben. Bleibt bei 2jähriger Beobachtung der Fall einwandfrei, kann er als geheilt gelten. Von einer Liquoruntersuchung kann Abstand genommen werden, da in den ersten 4 Monaten nach der Infektion ein pathologischer Liquor bei unbehandelten Fällen nur selten vorkommt und dann durch die Behandlung normal wird.
Eine Art chronisch-intermittierender Behandlung bleibt für die Fälle vorbehalten, deren positive WaR. sich hartnäckig erweist.
Die Serologie der Syphilis ist so ausgebaut, daß sie als genügend zuverlässiger Maßstab für eine individuelle Behandlung gelten kann und deshalb Behandlungssysteme nicht mehr zeitgemäß sind.