Zusammenfassung
1. Die Dosis für die am besten intramuskulär vorzunehmende Verabfolgung von Gynergen
beträgt 0,5 ccm pro dosi. Sie ist ausreichend zur Erzielung der überhaupt erreichbaren
Ergebnisse. Unangenehme Nebenerscheinungen werden nicht dabei beobachtet, soweit es
sich um geburtshilfliche Fälle handelt. Bei gynäkologischen Blutungen genügt die Verabreichung
von 0,25 ccm pro dosi. Die Gefahr des Auftretens unangenehmer Nebenerscheinungen ist
bei gynäkologischen Erkrankungen bei Verabfolgung höherer Dosen größer. 2. Bei größeren
Dosen bleiben solche Nebenerscheinungen und schwere Zwischenfälle nicht aus. 3. Bei
der Behandlung des Abortes, vor allem des fieberhaften, hat es sich gut bewährt. Die
Frucht und die ganze Plazenta ist fast ausnahmslos ausgestoßen worden, auch wenn keine
Wehen mehr bestanden haben. Bei Plazentarresten haben wir nur etwa in der Hälfte der
Fälle Erfolg gehabt. 4. Die Einleitung des Abortes in der ersten Hälfte der Schwangerschaft
ist uns nicht gelungen, wohl aber ist es bei einer Frau im 6. Schwangerschaftsmonate
der Fall gewesen. 5. Für die Einleitung der Frühgeburt bei lebensfähigem Kinde ist
es unbrauchbar, da es durch die zunächst einsetzende Dauerkontraktion das Leben der
Kinder aufs äußerste gefährdet. 6. Bei Blutungen nach Geburt und Abort, desgleichen
bei gynäkologischen Blutungen hat es die Eigenschaften eines sehr wirksamen Ergotinpräparates
gezeigt.