Laryngorhinootologie 2009; 88(5): 327-328
DOI: 10.1055/s-0029-1220683
Gutachten+Recht

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Aus der Gutachtenpraxis: Lärmschwerhörigkeit und Vorschaden

T. Brusis
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Publication Date:
23 April 2009 (online)

Einleitung

Ein Vorschaden ist eine schädigungsunabhängige Gesundheitsstörung, die bei Eintritt der Schädigung bereits nachweisbar bestanden hat. Wenn sich Vorschaden und Schädigungsfolge an verschiedenen Körperteilen befinden und sich gegenseitig nicht beeinflussen, so ist der Vorschaden ohne Bedeutung. Sind aber durch Vorschaden und Schädigungsfolge verschiedene Organe oder Gliedmaßen oder paarige Organe betroffen und verstärkt der Vorschaden die schädigungsbedingte Funktionsstörung, so ist die schädigungsbedingte MdE bzw. der Gds unter Umständen höher zu bewerten, als das bei isolierter Betrachtung der Schädigungsfolge zu geschehen hätten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales Hrsg., Versorgungsmedizinische Grundsätze 2009 [bis 2008 Anhaltspunkte] www.bundesgesetzblatt.de). Ein Nachschaden ist eine Gesundheitsstörung, die zeitlich nach der Schädigung eingetreten ist und nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Schädigung steht. Eine solche Gesundheitsstörung kann bei der Feststellung der MdE nicht berücksichtigt werden.

Einseitige Vorschäden des Gehörs sind leichter zu erkennen und abzugrenzen als beiderseitige Vorschäden, da die Lärmschwerhörigkeit ein symmetrisches Bild zeigt und aus einer Asymmetrie in den meisten Fällen auf einen zusätzlichen außerberuflichen Schaden geschlossen werden kann. Wenn dagegen über einen längeren Zeitraum gleichlaufende (beruflich bedingte und nicht versicherte) Schädigungsprozesse in einen Schaden münden, ist die Beurteilung des Zusammenhangs schwierig. (Schönberger A, Mehrtens G, Valentin H. Arbeitsunfall und Berufskrankheit Erich Schmidt Verlag, 8. Aufl. 2009).

Prof. Dr. med. T. Brusis

Institut für Begutachtung

Dürener Straße 199–203

50931 Köln

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