Wenn zum Quartalsende die vierteljährliche Abrechnung ansteht, hagelt es schnell Überstunden
– für die Ärzte, aber auch für ihr Personal. Gut dran ist, wer es sich leistet, diese
Arbeit einer privaten Abrechnungsstelle zu übergeben. Doch Vorsicht: Ab Juli dieses
Jahres ist dies – zumindest bei gesetzlich versicherten Patienten – nicht mehr möglich.
Deren Daten dürfen nicht mehr an private Dienstleistungsunternehmen weitergegeben
werden, wie das Bundessozialgericht Ende des letzten Jahres entschied.