Zum Sachverhalt
In einem Urteil vom 20.2.1997 – 6 AZR 808/95 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
über folgenden Sachverhalt entschieden: Der Kläger wurde vom beklagten Land aufgrund
eines Arbeitsvertrages zum 1.4.1991 bei der Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie
und Rehabilitation S. zur Weiterbildung zum Facharzt eingestellt. Auf das Arbeitsverhältnis
fanden der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und die diesen ergänzenden, ändernden
und ersetzenden Tarifverträge Anwendung. Der Kläger erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe
II a BAT.