Dtsch Med Wochenschr 1993; 118(3): 76-78
DOI: 10.1055/s-0029-1235151
Arztrecht

© 1993 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Heranziehung zur Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst bei Teilzeitbeschäftigung – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. 2. 1992

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe 41
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Publication Date:
17 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Frage, ob auch teilzeitbeschäftigtes ärztliches und nichtärztliches Personal zur Leistung von Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) verpflichtet ist, wurde bisher nicht einheitlich beantwortet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr durch ein Grundsatzurteil vom 12. 2. 1992 – 5 AZR 566/90 – die Streitfrage entschieden.

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