Dtsch Med Wochenschr 1993; 118(29/30): 1091-1093
DOI: 10.1055/s-0029-1235222
Arztrecht

© 1993 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Zulassung eines teilzeitbeschäftigten Arztes zur Kassenpraxis – Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 27. 11. 1991

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
Further Information

Publication History

Publication Date:
17 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Nach § 20 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) ist für die vertragsärztliche (früher: kassenärztliche) Tätigkeit nicht geeignet ein Arzt, der wegen eines Beschäftigungsverhältnisses für die Versorgung der Versicherten persönlich nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung steht. Nach der Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts reicht jedoch das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses allein grundsätzlich nicht aus, um die Nichteignung für die Kassenpraxis zu begründen (1). Maßgebend für die Frage, ob ein Arzt trotz eines Beschäftigungsverhältnisses persönlich in erforderlichem Umfang für die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht, sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles.

    >