Dtsch Med Wochenschr 1989; 114(7): 276
DOI: 10.1055/s-0029-1235644
Arztrecht

© 1989 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Haftung für Behandlungsfehler über den Tod hinaus

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
31 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Anläßlich eines Presseberichtes, wonach eine 28jährige Dortmunderin die Erben eines im Jahr 1975 verstorbenen Chefarztes einer Frauenklinik auf Schadensersatz verklagte, weil sie ihre geistige Behinderung auf einen Behandlungsfehler zurückführt, ist die Frage aufgetreten, ob die Erben eines Arztes für Schäden aus Behandlungsfehlern des Erblassers in Anspruch genommen werden können.

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