Dtsch Med Wochenschr 1987; 112(43): 1675-1677
DOI: 10.1055/s-0029-1235992
Arztrecht

© 1987 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Rechtliche Probleme beim Einsatz der Opioide im Rettungsdienst

P. Sefrin1 , H.-D. Lippert2
  • 1Institut für Anästhesiologie der Universität, Würzburg
  • 2Blaustein
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Publication Date:
20 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Aus medizinischen Gründen kann im Rettungsdienst auf den Einsatz von Opioiden nicht verzichtet werden. Die Indikation zur Analgesierung von Notfallpatienten ist nicht nur aus psychischen Gründen notwendig, sondern auch pathophysiologisch zu begründen (5). Betäubungsmittel (BTM) sind Arzneimittel zur Schmerzbekämpfung, die vom Arzt und nur dann verschrieben werden dürfen, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen Körper begründet ist (§ 13 BTMG). Davon muß bei den Opioiden im Notfalleinsatz ausgegangen werden. In einer Umfrage unter den Notärzten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland erklärten etwa 77%, daß sie im Rahmen des Notarztdienstes betäubungsmittelgesetzpflichtige Substanzen einsetzen. Allerdings verzichten in Bayern 25% der Notärzte auf diese Medikamente wegen der gesetzlichen Bestimmungen (1). Die Mehrzahl der Notärzte lassen sich jedoch weder durch das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) noch durch organisatorische Schwierigkeiten von dem Einsatz abbringen.

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