Zusammenfassung
Die Mitteilung der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 6. August 1981
(7 U 105/80) in dieser Wochenschrift (106 [1981], 1630) und die hieraus gezogenen
Schlußfolgerungen haben zu einer derartigen Flut von kritischen Stellungnahmen seitens
der Ärzteschaft geführt, daß einige ergänzende Ausführungen gerechtfertigt erscheinen.