Dtsch Med Wochenschr 1982; 107(34): 1290-1292
DOI: 10.1055/s-0029-1236787
Arztrecht

© 1982 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Abschaffung der Bezeichnung »Facharzt« nicht verfassungswidrig – Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. 5. 1982

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
29 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Der 75. Deutsche Ärztetag 1972 hatte gefordert, die Allgemeinmedizin in die Gebiete einzubeziehen, in denen nach erfolgter Approbation als Arzt eine Weiterbildung abgeleistet werden kann. Gleichzeitig sollte die aufgrund erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung erworbene Bezeichnung «Facharzt für …» durch die Bezeichnung «Arzt für …» ersetzt werden. Diese Ärztetagsbeschlüsse wurden inzwischen durch entsprechende Änderungen der Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern in allen Bundesländern realisiert. Die für die Umstellung der alten Facharztbezeichnungen auf die neuen Gebietsbezeichnungen vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren ist in den meisten Bundesländern inzwischen abgelaufen, so daß heute nur noch die Bezeichnung «Arzt für …» oder die entsprechende Kurzbezeichnung geführt werden darf (zum Beispiel «Arzt für Innere Medizin» oder «Internist»).

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