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DOI: 10.1055/s-0029-1237040
© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Befreiung körperbehinderter Kraftfahrer von der Anschnallpflicht
Publication History
Publication Date:
28 July 2009 (online)
Zusammenfassung
§ 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet Kraftfahrzeugführer und Beifahrer auf dem Vordersitz zur Anlegung von Sicherheitsgurten während der Fahrt. Die Mißachtung dieser Pflicht führt zwar nicht zur Verhängung eines Bußgeldes, der ohne Sicherheitsgurt fahrende Kraftfahrer muß sich aber bei einem Unfall grundsätzlich ein zuvilrechtli-ches Mitverschulden (§ 254 BGB) entgegenhalten lassen (1). Diesen Konsequenzen können Kraftfahrer entgehen, denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel bei Schulter-Arm-Verletzungen, Ankylosen) nicht möglich ist. Sie haben nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht zu beantragen. Die Straßenverkehrsbehörden haben dabei nach den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr Nr. 214 vom 16. 6. 1976 (2) zu verfahren.