Dtsch Med Wochenschr 1998; 123(49): 1497-1498
DOI: 10.1055/s-0029-1237293
Arztrecht

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Honorarminderungspflicht gemäß § 6 a GOÄ und Auslagenerstattung bei Erbringen stationärer Leistungen durch niedergelassene Ärzte – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. 1. 1998

H.-J Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
12 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Frage, ob der Honorarminderungspflicht nach 56a GOÄ auch diejenigen privatärztlichen Leistungen unterliegen, die ein niedergelassener Arzt im Auftrag eines Krankenhauses für stationäre Krankenhauspatienten erbringt, und ob der Arzt hierbei entstandene Materialkosten im Wege der Auslagenerstattung nach 510 GOÄ dem Patienten in Rechnung stellen kann, wird bekanntlich zwischen der Ärzteschaft und den Kostenträgern kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechnung Iäßt eine einheitliche Linie bisher nicht erkennen (1). Eine seit langem erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat nur eine teilweise Klärung dieser Streitfrage gebracht.

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