Suchttherapie 2009; 10 - S723
DOI: 10.1055/s-0029-1240382

Untersuchung des klinischen Entzugssyndroms und Delta–9-THC bzw. seiner Metaboliten im Serum und Urin cannabisabhängiger Erwachsener

M Kudla 1, M Specka 1, U Bonnet 1, J Wiltfang 1, N Scherbaum 1
  • 1LVR-Klinikum Essen, Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen, Klinik f. abh. Verhalten u. Suchtmedizin, Essen

Ziel: Untersuchung des klinischen Entzugssyndroms von erwachsenen reinen cannabisabhängigen Patienten und Bestimmung der Serum- und Urinspiegel von Delta–9-THC und seiner Metaboliten im Verlauf der Abstinenz.

Methodik: In unsere Studie wurden 23 zur qualifizierten stationären Entgiftung aufgenommene Patienten eingeschlossen. Ihr täglicher Cannabiskonsum lag bei 2,6g/die;±,5 über mindestens 6 Monate. Nicht eingeschlossen wurden Cannabisabhängige mit Ko-Abhängigkeiten (außer Zigaretten) und/oder über die Abhängigkeit hinausgehende behandlungsrelevanten psychiatrischen und somatischen Erkrankungen. Der Affekt wurde im Verlauf mittels HAMD/HAMA und YMRS eingeschätzt.. Neben den üblichen Laborwerten wurden auch TSH ,CDT und Gamma-GT ermittelt. Zusätzlich wurde der BMI der Teilnehmer errechnet. Bei der Aufnahme und in der Folge im 4-tägigem Abstand wurden die Konzentrationen von Delta–9-THC, 11-OH-THC und THC-COOH im Serum (quantitativ) sowie THC-COOH im Urin (semiquantitativ) bei 23 Patienten gemessen. Parallel wurde die Schwere des klinischen Entzugssyndroms über die von Budney et al. evaluierte Skala bestimmt. Außerdem wurde das Ausmaß des Krankheitsbildes mittels CGI/BPRS beurteilt.

Resultate: Eine Korrelation zwischen Delta–9-THC bzw. seiner Metaboliten und der Schwere des Cannabisentzugssyndroms konnte nicht gefunden werden.

Diskussion: Im Gegensatz zu der bekannten positiven Korrelation zwischen Delta–9-THC und dem Ausmaß kognitiver Störungen scheint eine stärkere Abhängigkeit der Schwere des Entzugssyndroms von den gemessen Cannabinoid-Metaboliten nicht vorzuliegen. Bemerkenswert ist, dass der Delta–9-THC-Wert erst nach 10 Tagen unter 1ng/ml, dem aktuell in einigen Urteilen zur Fahruntüchtigkeit zu Grunde gelegten Grenzwert, war.