Der Klinikarzt 2009; 38(12): 532
DOI: 10.1055/s-0029-1245052
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EU-Vertrag von Lissabon - Eingeschränkte Kompetenzen

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Publication Date:
07 January 2010 (online)

 

Auch mit dem am 1. Dezember in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag wird die Gesundheitspolitik vorrangig eine Aufgabe der EU-Staaten sein. Die Europäische Union erhält weiterhin nur eingeschränkte Kompetenzen. Oberstes Ziel ist es, die Gesundheit der 450 Millionen EU-Bürger zu schützen. Dies gilt es, bei allen politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Die nationalen Parlamente erhalten durch den neuen EU-Vertrag zugleich ein Einspruchsrecht, um allzu weitreichenden Ambitionen der EU in der Gesundheitspolitik rechtzeitig einen Riegel vorschieben zu können.

Seit dem 1. Dezember hat die Europäische Union (EU) eine neue Rechtsgrundlage. Das kurz Lissabon-Vertrag genannte Vertragswerk regelt die Zusammenarbeit der derzeit 27 Mitgliedsländer innerhalb des Staatenverbundes. Einige Regelungen des EU-Vertrags betreffen auch die medizinische Versorgung der EU-Bevölkerung.

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