Der Klinikarzt 2010; 39(2): 62-63
DOI: 10.1055/s-0030-1249722
Recht

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Private Internetnutzung

Fristlose Kündigung eines Chefarztes zulässig!
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Publication History

Publication Date:
01 March 2010 (online)

 

Spricht ein Arbeitgeber die Anweisung aus, das Internet am Arbeitsplatz nicht zu privaten Zwecken zu nutzen, kann dies bei Verstoß eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.03.2009, Az.: 5 Ca 1757/08, nicht rechtskräftig). Hier nutzte der Arzt das Internet von seinem Arbeitsplatz aus, um sexuelle Verhältnisse mit ehemaligen Patientinnen bzw. deren Angehörigen anzubahnen.

Korrespondenz

Dr. jur. Isabel Häser

Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers und Partner

Widenmayerstr. 29

80538 München

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