Zusammenfassung
Mit einem im Sommer vergangenen Jahres erlassenen Urteil hat es das Bundesverwaltungsgericht
Physiotherapeuten ermöglicht, dass sie künftig eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt
auf ihr Fachgebiet erhalten können – allerdings nach vorheriger eingeschränkter Kenntnisüberprüfung.
Wie das Urteil umgesetzt werden könnte und welche Auswirkungen es möglicherweise für
den Berufsstand hat, darüber haben die Herausgeber der DHZ Elvira Bierbach und Siegfried
Kämper mit dem im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
für die Gesundheitsfachberufe und die Heilpraktiker zuständigen Referatsleiter, Helmut
Watzlawik, gesprochen.
Keywords
Heilpraktiker-Teilerlaubnis - Physiotherapie - Ministerium für Arbeit - Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Heilpraktikergesetz - Heilpraktikererlaubnis
- Kenntnisüberprüfung