Zusammenfassung
Die Organstransplantation gilt als Ultima Ratio bei drohendem Organversagen oder als
letzte Option bei Malignombefall. Nachdem Transplantationen in Deutschland über mehr
als 2 Jahrzehnte in einer rechtlichen und organisatorischen Grauzone stattfanden,
führten umfangreiche ethische und rechtliche Überlegungen sowie komplexe organisatorische
und logistische Fragen, nicht zuletzt aber auch erhebliche Ängste bei potenziellen
Spendern zur Verabschiedung des deutschen Transplantationsgesetzes (TPG) im Jahre
1997. Es sieht für die Organspende die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung vor,
wonach der spätere Spender zu Lebzeiten eine schriftliche Zustimmung verfasst haben
sollte. Alternativ können seine nächsten Verwandten oder engsten Vertrauenspersonen
in seinem Sinne die Zustimmung nachträglich erteilen – oder ein zuvor durch den Spender
benannter Bevollmächtigter trifft die Entscheidung über eine Organspende. In Sonderfällen
sind auch Lebendorganspenden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Voraussetzung
für die Organspende ist der Hirntod des Spenders. Die Hirntoddiagnostik ist eine der
zentralen Voraussetzung im Gesamtkonzept der Organspende. Sie wird im Einzelnen durch
das TPG in Verbindung mit der Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer
geregelt.
Das heute im Vordergrund stehende Hauptproblem ist jedoch weiterhin die geringe Spendebereitschaft
und der daraus resultierende Organmangel. Um die Ressourcen optimal zu nutzen, arbeiten
örtliche Krankenhäuser, regionale Transplantationszentren, die überregionale Deutsche
Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie die supranationale Stiftung Eurotransplant
(ET) nach den Vorgaben des TPG eng zusammen. Allokation, Priorisierung und daraus
resultierende Wartelisten entscheiden über die Zuteilung der verfügbaren Organe. Neben
den komplexen operativen Verfahren ist für den Empfänger eine lebenslange Immunsuppression
mit möglichen komplexen Nebenwirkungen und Gefahren erforderlich. Trotzdem sind Abstoßungsreaktionen
möglich. Daraus resultiert für den Empfänger die Notwendigkeit einer lebenslangen
Anbindung an ein Transplantationszentrum in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Spezialisten.
Für die Mehrzahl der Ärzte, die an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung intensivmedizinisch
tätig sind, gilt es, jeden möglichen Organspender zu identifizieren und weitere Maßnahmen
einzuleiten, die im Falle der gewünschten Organspende eine qualitativ optimierte Explantation
und schnellstmögliche Vermittlung und Weiterleitung der Organe ermöglichen, so wie
es das TPG vorsieht.
Abstract
Organ transplantation is the therapeutic option of choice in organ failure and distinct
types of cancer. For more than two decades organ transplantation had no legal framework
in Germany. Multiple ethical and judicial considerations as well as the complexity
of medical and organizational management but also the fears of possible organ donors
lead to the enacting of German Transplantation Act (Transplantationsgesetz, TPG) in
1997. The TPG defines controlled brain death and the extended consent as requirements
for explantation. This means, the organ donor must have approved the donation of his
organs before. This approval can be writtenly documented or approved by the nearest
relatives or the closest confidents. It is also possible to denominate an assignee
(alt.: to authorize another person) during life time. Living organ donations are also
legalized in the TPG. Precondition for any organ donation is the brain death of the
organ donor. The diagnostic requirements for brain death are specifically mentioned
by guidelines of the German Federal Medical Association (Bundesärztekammer).
The major problem today is willingness to organ donation in the German population.
There is an eminent deficiency of organ donations in Germany. Therefore local hospitals,
regional Transplantation Centres, the supraregional German Foundation for Organ transplantation
have to act closely in concert based on the directives of TPG.
After successful Transplantation, a life- long immunosuppression is necessary. Nevertheless
organ rejections remain still possible. By reason of this and other complications
a life-long connection to a responsible Transplantation Centre is necessary for the
transplanted patient.
Physicians who work at a regional hospital's ICU have to be able to identify possible
organ donators. They also should know how to initiate the organizational procedures
to provide explantation, rapid procuration, and transportation of the explanted organs
based upon to the regulations of TPG.
Schlüsselwörter:
Organtransplantation - Transplantationsgesetz - TPG - Organmangel - Organspende
Keywords:
Organ transplantation - Transplantationsgesetz - TPG - German Transplantation Act
- deficiency of organs - organ donation
Kernaussagen
-
Bei zunehmendem Organbedarf stagniert das Angebot an Organspenden. Der Mangel wird
durch Priorisierungen und Wartelistensysteme nur unzureichend ausgeglichen.
-
Das TPG regelt sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Organtransplantationen – in
Verbindung mit Landesgesetzen, Verordnungen und Richtlinien der Bundesärztekammer.
-
Wichtigster Schritt vor einer Organentnahme ist die Hirntodfeststellung.
-
Bei Spendebereitschaft unterstützt die DSO v. a. das Krankenhaus, in dem die Organentnahme
stattfindet, und organisiert den Transport.
-
Die Zuteilung der Organe erfolgt durch die Organvermittlungsstelle Eurotransplant
in den Niederlanden.
-
Das Transplantationszentrum begleitet seine Patienten von der Listung zur Transplantation
über die Operation bis zur dauerhaften Nachsorge.
-
Alle Ärzte, die intensivmedizinisch oder anästhesiologisch tätig sind, sollten die
Regelungen bezüglich Feststellung und Meldung des Hirntods sowie das weitere Prozedere
zu Meldung und Explantation von Spenderorganen kennen.
-
Grundlagenkenntnisse der Immunsuppression nach Transplantationen sind ebenfalls erforderlich,
da spontan erkrankte Patienten jede Einrichtung des Gesundheitswesens vor allem im
Notfall in Anspruch nehmen können.
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Dr. med. Wolf Rommel
Prof. Dr. med. Hartmut H. J. Schmidt
Email: wolf.rommel@ukmuenster.de
Email: hepar@ukmuenster.de