Zeitschrift für Klassische Homöopathie 2010; 54(4): 172-183
DOI: 10.1055/s-0030-1257731
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© Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG

Noch einmal zur Bedeutung der hervorgehobenen Symptome in Hahnemanns Arzneimittellehren

Irmgard Kritzenberger
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Publikationsdatum:
28. Dezember 2010 (online)

Zusammenfassung

Die Aussage Hahnemanns zur Auszeichnung von Symptomen im § 117 Organon der 1. Auflage gibt Anlass, die in Matthias Wischners Aufsatz Zur Bedeutung der hervorgehobenen Symptome in Hahnemanns Arzneimittellehren vorgetragenen Argumente aufzugreifen und zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Analyse zeigen, dass in Hahnemanns Arzneimittellehren eine Auszeichnung mit Sperrdruck dann vorgenommen wurde, wenn diese Symptome „öfterer auf gleiche Art” zu beobachten waren. Mit dieser Vorgehensweise konnten Symptome in der Arzneimittellehre mit einem Grad an Sicherheit versehen werden.

Summary

We herein examine the arguments presented by Matthias Wischner in his article The significance of the emphasised symptoms in Hahnemann's materia medicæ, with specific reference to Hahnemann's comments in § 117 of the first editon of his Organon. Our analysis shows that symptoms were emphasised by way of spaced script only if they were „observed more often the same way”, thereby providing an indication of their degree of certainty.

Literatur

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  • 02 Bönninghausen C. Systematisch-Alphabetisches Repertorium der Homöopathischen Arzneien. Zweither Theil enthaltend die (sogenannten) nicht-antipsorischen Arzneien. Münster: Coppenrath; 1835
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  • 19 Hickmann R. Das psorische Leiden der Antonie Volkmann. Edition und Kommentar einer Krankengeschichte aus Hahnemanns Krankenjournalen von 1819–1831. Heidelberg: Haug; 1996
  • 20 Jahr G H G. Handbuch der Hauptanzeigen für die richtige Wahl der Homöopathischen Arzneien in ihren Haupt- und Eigenwirkungen nach den bisherigen Erfahrungen am Krankenbette bearbeitet und mit einem systematisch-alphabetischen Repertorium (des Inhalts) versehen. 2. Auflage Düsseldorf: Schaub; 1835
  • 21 Jahr G H G. Unsere Arzneimittellehre und die Repertorien.  AHZ. 1837;  10 209-214 225-232 241-245 257-61
  • 22 Jahr G. H. G. Ausführlicher Symptomenkodex der homöopathischen Arzneimittellehre. Für den erleichternden Handgebrauch beim Nachschlagen in der Praxis, und mit besonderer Rücksicht auf schnelle Vergleichung des Aehnlichen und gehörige Auffindung des Einzelnen nach allen seinen Bestimmungen. Erster Theil: Uebersicht der homöopathischen Heilmittel in ihren Erstwirkungen und Heilanzeigen. Düsseldorf: Schaub; 1843
  • 23 Jansen A. Hahnemanns Extraktion von Symptomen in den „Chronischen Krankheiten”.  ZKH. 1993;  37 136-140
  • 24 Jörg J C G. Materialien zu einer künftigen Heilmittellehre durch Versuche der Arzneyen an gesunden Menschen. Leipzig: Cnobloch; 1825
  • 25 Klunker W. Zur Herkunft der Symptomengrade.  ZHK. 1987;  31 155-158
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  • 28 Seipel J. Leserbrief zu Wischner M, Die Bedeutung der hervorgehobenen Symptome in Hahnemanns Arzneimittellehre (ZKH 2009; 53: 116–123).  ZKH. 2010;  54 49
  • 29 Stahl M. Der Briefwechsel zwischen Samuel Hahnemann und Clemens von Bönninghausen. Heidelberg: Haug; 1997
  • 30 Wettemann M. Samuel Hahnemanns „Fragmenta de viribus medicamentorum”. Die erste Materia medica homoeopathica. Med. Diss. Tübingen. 2000
  • 31 Wischner M. Die Bedeutung der hervorgehobenen Symptome in Hahnemanns Arzneimittellehre.  ZKH. 2009;  53 116-123
  • 32 Wischner M. Antwort auf die Leserbriefe von G. Dimitriadis (ZKH 2009; 53: 214–216) und J. Seipel (ZKH 2010; 54: 49).  ZKH. 2010;  54 49-51

Anmerkungen

01 „Ein Symptom, das in Großbuchstaben gedruckt ist, habe ich häufiger beobachtet, seltener jedoch, was in Kleinbuchstaben gedruckt ist. Was in Klammern ( ) gesetzt ist, veröffentliche ich unter Vorbehalt, da es von mir nur ein einziges Mal beobachtet wurde, und [zwar] in einem nicht genügend zweifelsfreien und klaren Fall. Manchmal führte es zu einer Klammer, wenn nicht genügend erwiesen war, ob ein Mensch die Wahrheit gesagt hat oder wenn ein Mensch von ein wenig dumpfem Verstand war, oder wenn er irgend welche Diätfehler begangen hatte” [30: VI].

02 Hahnemann hat im Organon mit dem Begriff „Vorzugsmerkmal” eine allgemeine Bezeichnung gewählt und damit eine Festlegung auf bestimmte Auszeichnungsmerkmale wie „Großbuchstaben”, „Kursivdruck” oder „Sperrdruck” vermieden. In der RA und in den CK wurde der Sperrdruck als „Vorzugsmerkmal” gewählt. Deshalb wurde und wird Sperrdruck oft automatisch mit „Hervorhebung” und „Auszeichnung” gleichgesetzt.

03 Der Korrektheit halber sollte darauf hingewiesen werden, dass die von Seipel [28: 49] zitierte Aussage zwar in Herings Artikel [18: 105, 106] angeführt wird, jedoch von einem Doktor Campos stammt, der die Prüfung der Flussspatsäure an vier Männern 11 Monate lang durchführte, und zwar jeweils „auf sehr verschiedene Art”. Dabei stellte er fest, dass es „bei jeder Wiederholung dasselbe Resultat” gab. Dies veranlasste Dr. Campos die Kennzeichnung in Sperrdruck vorzunehmen: „Das gesperrt-gedruckte wurde bei allen gleich bemerkt und jedes Mal wieder, wenn ein neuer Versuch gemacht wurde. Das nicht gesperrte nicht bei allen, oder nicht immer oder von Andern.”

04 Jörg war ein „Allöopath”, der Hahnemann in vielen Dingen kritisierte. Jedoch hatte Jörg erkannt, dass die einzige Möglichkeit, eine zuverlässige Materia medica aufzustellen, Arzneimittelprüfungen an Gesunden sind. In seinen Materialien [24] veröffentlichte er die Ergebnisse seiner Prüfungen getrennt für jeden einzelnen Prüfer, jeden Tag und jede Gabe. Symptome daraus („in Form von Resultaten”) wurden sogar in Hahnemanns Arzneimittellehren übernommen, weil die Prüfungen als solche lege artis durchgeführt waren.

05 Schon 1844 wurde dieses Defizit von Gerstel im Rahmen der Nachprüfung von Aconitum beklagt [7: 18, 19]. So forderte er alle Mitbeobachter Hahnemanns im Interesse der Wissenschaft auf, „den geschichtlichen Hergang aller ihrer früheren Prüfungen aus den etwa noch vorhandenen Manuscripten” zu veröffentlichen, nachdem er festgestellt hatte, dass die Symptome, die Stapf und Gross im Archiv beschrieben, „einzelne sehr karakteristische Zeichen liefern, im Ganzen leider wieder wenig Werth haben; da weder die an sich selbst, noch die an anderen Personen beobachteten Symptome durch eine Namenschiffre unterschieden sind und so gar keine Sichtung vonstatten.”

06 In der 1. Auflage von Rückerts Systematischer Darstellung von 1830 werden zwar die Symptome aus der Arzneimittellehre Hahnemanns jeweils im Sperrdruck übernommen, in der Vorrede erläutert Rückert jedoch deren Bedeutung nicht, offensichtlich weil sie als bekannt vorausgesetzt werden konnte. Erst als Rückert in der 2. Auflage zur Hervorhebung und Markierung in allen Symptomen zusätzlich „die Tageszeit und das Bedingende mit gesperrten Lettern hat abdrucken lassen” [27: VI], war eine Erklärung zur Unterscheidung der Varianten des Sperrdrucks notwendig geworden. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts ist es nachvollziehbar, dass die Intention nicht in einer neuen Definition der Bedeutung der Sperrdruck-Symptome aus den Arzneimittellehren Hahnemanns lag, sondern eine deutlichere Unterscheidung zur neuen Variante des Sperrdrucks in Rückerts Werk beabsichtigt war.
In diesem Zusammenhang interessant ist eine analoge Vorgehensweise von Jahr, die dieser in seinem Symptomenkodex wie folgt erläutert [22: XXXVIV]:

„Diese Schrift, wo (wie in dem Worte Sperrschrift) die Buchstaben weiter auseinander stehen, als gewöhnlich, ist nicht nur, wie üblich, da angewandt, wo es darauf ankam, häufiger vorkommende Erscheinungen als solche hervorzuheben, sondern auch öfters um dem Auge eine Art Standpunkt zu geben, von welchem aus es sich, besonders, bei inhaltsreichen Artikeln, leichter und schneller orientiren könne, und weniger in den Fall komme, gewisse an sich selbst wichtige Erscheinungen, in der Masse einer Menge anderer allzugewöhnlicher zu übersehen. Um daher in dieser Hinsicht keine Verwechselung zu machen, die zu unrichtiger Beurtheilung eines Symptomes verleiten könnte, ist zu wissen nöthig, daß in jedem Falle, wo die Auszeichnung durch Sperrschrift nur für das Auge gemacht worden, dieselbe nur auf ein Wort des Satzes beschränkt ist, dahingegen in jedem Falle, wo eine häufiger vorkommende Erscheinung als solche zu bezeichnen war, ein ganzer Satz, oder wenigstens ein ganzer Sinntheil desselben mit Sperrschrift gedruckt worden.”

06 Anders als Rückert bleibt Jahr jedoch in seiner Darstellung der Sperrdrucksymptome bei der differenzierten, spezifischen Sperrdruck-Beschreibung der Häufigkeit (diesbezüglich Gesagtes oben in Fettdruck, Aussagen zur Bedeutung von einzelnen Wörtern in Sperrdruck zur Orientierung im Text in Kursivdruck – jeweils eigene Hervorhebungen).

06 Diese detaillierte Auseinandersetzung mit Jahrs Aussage erscheint auch hinsichtlich der Zitierung durch Seipel [28: 49] gerechtfertigt, da dieser einen Teil dieses Zitats fälschlicherweise der Häufigkeits-Auszeichnung zuordnet und daraus einen Aspekt der „Qualität” ableitet.

07 Hierbei beschränke ich mich auf die These Wischners, „Nicht alle gesperrt gedruckten traten in der Prüfung wiederholt auf”, da sich die Untersuchung der beiden anderen Thesen „Nicht alle gesperrt gedruckten Symptome wurden klinisch verifiziert” und „Gesperrt gedruckte Symptome spiegeln das Charakteristische der Arznei nur unzureichend wider” [31: 119] in der Folge erübrigt.

08 Die jeweiligen Auflagen der Chronischen Krankheiten bzw. Reinen Arzneimittellehre werden in den folgenden Ausführungen mit CK1, CK2, RA1, RA2 und RA3 abgekürzt. Symptome bestimmter Arzneimittel werden mit der jeweiligen Symptomennummer angehängt (z.B. CK1–33 von Sepia).

09 Zur Erläuterung noch weitere Beispiele zum konkreten Vorgehen:

  • Petroleum-Symptom CK1–257:

    • „ D e r   U n t e r l e i b   s e h r   a u f g e t r i e b e n,   von wenigem Trinken. (n. 4 Tagen.)”

09 Petroleum wird am 30.10.1822 eingenommen [19: 194]. Am 2.11., also 4 Tage nach der Einnahme, wird folgender Eintrag festgehalten:

  • „Leib sehr aufgetrieben nach etw. Zuckerwasser” [19: 196].

09 Bereits am 31.10. wird jedoch das Folgende notiert:

  • „trank 3 Gläser Weißbier, aber darauf wieder viel aufgetriebener Leib” [19: 195].

09 Da „3 Gläser Weißbier” nicht als „weniges Trinken” gewertet werden können, ist auch nur die „Auftreibung” gesperrt gedruckt.

  • Graphites-Symptom CK1–39:

    • „ A u s f a l l e n   d e r   K o p f h a a r e.   (n. 36 St., n. 16 Tagen.).”

09 Graphites wird am 21.09.1822 eingenommen [19: 189]. Am 07.10. (n. 16 Tagen) wird festgehalten:

  • „nach der lezten Arznei Haare wieder sehr ausgegangen.”

09 Daraus wird offensichtlich der o.a. Eintrag erstellt; aus „nach der lezten Arznei” wird kurzerhand „36 Stunden”; die 16 Tage stammen aus dem Krankenjournaleintrag. Der Sperrdruck wird erklärt – ob allerdings dem Vorgehen unbedingt zugestimmt werden kann, bleibt dahingestellt. Auf jeden Fall handelt es sich hierbei um eine interessante Variante, die nicht unerwähnt bleiben soll.

09 Eine umfassende, korrekte Zuordnung der Symptome der jeweils relevanten Auflage der Arzneimittellehre zu den entsprechenden NB-Symptomen und eine darauffolgende Untersuchung der Formulierung und Ausgestaltung der Symptome aus dem Zusammenhang des Textes des Krankenjournals heraus scheint eine äußerst sinnvolle Forschungsarbeit zu sein und könnte maßgebend zum Verständnis des Entstehens der Arzneimittellehre beitragen. Eine diesbezügliche Sichtung und Bearbeitung der Krankenjournale könnte das Defizit der fehlenden Prüfungstagebücher zumindest in Teilbereichen ausgleichen.

10 Staphysagria RA2–(39):   „ D r ü c k e n d   b o h r e n d e r   S t i c h,
e i n e   M i n u t e   a n h a l t e n d,   i n   d e r   g a n z e n   l i n k e n
S t i r n h ä l f t e,   v o n   i n n e n   h e r a u s,   w e l c h e r   f r ü h   m i t  
H e f t i g k e i t   z w e i m a l   n a c h   e i n a n d e r   a u s   d e m  
S c h l a f e   w e c k t   (n. 22 1/2 St.) [Hartmann, a.a.O.].”

11 Bei der Untersuchung von ausführlich beschriebenen Symptomen mit mehreren Symptomenelementen trägt es zum Verständnis bei, ausgezeichnete Symptome aus den Fragmenta zu betrachten. Beispiele von Belladonna [30: 27, 29]:

  • Plötzlicher, ungeheurer, schnell vorübergehender krampfartiger Schmerz in einer der Brustseiten, in einer Bauchseite, in einer Lende, oder in einem Ellenbogen, vor allem im Schlaf, wobei man dazu genötigt ist, den schmerzhaften Teil einwärts zu beugen und zu krümmen.

    • Fußnote: „Um die achte, sechzehnte und dreißigste Stunde herum beobachtet.”

  • Kleine Pusteln brechen an der Nase, an den Backen, im Nacken und am Arm aus, sie füllen sich schnell mit Eiter und bedecken sich mit einer Kruste.

    • Ohne Fußnote

11 Auch diese Symptome „klingen nicht so”, als ob sie genau in dieser Konstellation mehrfach aufgetreten wären. (Eher kann man vermuten, dass mehrere ähnliche Symptome zusammengefasst wurden.) Dennoch sind sie ausgezeichnet und, was an dieser Stelle wesentlich ist, Hahnemann hat im Vorwort die Bedeutung der Auszeichnung definiert.

12 Auch wenn es sich bei den Symptomen teilweise um „komplexe” Detailbeschreibungen handelt, sollten diese in ihrer „Komposition” eher als Platzhalter für ähnliche Muster betrachtet als „wortwörtlich” genommen werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich betonen, dass die Notwendigkeit einer genauen Wahrnehmung und Beschreibung einzelner Elemente, z.B. einer Empfindung, davon unabhängig ist.

13 Mit „Zeitangabe” ist hier die hinter einem Symptom in Klammern angeführte Zeit gemeint, nach der das Symptom nach Einnahme der Arznei aufgetreten ist (z.B. „n. 3 St.”), und nicht eine Zeitmodalität (z.B. „abends”).

14 Auch die entsprechenden Erläuterungen aus dem Organon (§ 130, § 139 der 6. Auflage [9]) bringen dazu im konkreten Einzelfall keine weitere Erkenntnis. Die Anweisung, die Zeit genau aufzuschreiben, bezieht sich dort auf die einzelne Versuchsperson und damit auf das Prüfungstagebuch. Eine Beantwortung der Frage, was für die Arzneimittellehre daraus konkret übernommen wurde und warum dies erfolgte oder nicht, ergibt sich aus den Organon-Paragraphen nicht zwangsläufig.

15 Auch in der Gesamten Arzneimittellehre wird dieses als Faktum nur kurz und allgemein konstatiert [16: 19]:

„Diese Zeitangaben fehlen in den Chronischen Krankheiten [CK2] in den meisten Fällen. Bei sonstiger Symptomengleichheit [in Bezug auf entsprechende Symptome der RA] wurden diese Zeitangaben in der Gesamten Arzneimittellehre nicht mehr berücksichtigt und das Symptom nur einmal – und zwar in der Version der Chronischen Krankheiten – genannt.”

16 Für die Überlassung einer Aufstellung der Sperrdrucksymptome von Zincum in ihrer Entwicklung von Stapfs Archiv [6] über die CK1, die Reine Arzneimittellehre von Hartlaub und Trinks [HTRA] und schließlich die CK2 danke ich Herrn Bernhard Deutinger, Sydney. Nur aus solchen, in der Anfertigung äußerst zeit- und arbeitsintensiven Aufstellungen können fundierte Rückschlüsse gezogen werden.

17 Wie ich anhand von Stichproben festgestellt habe, wurden auch bei NB-Symptomen aus den Krankenjournalen diese Symptome manchmal mit und manchmal ohne Zeitangaben übernommen. Ich konnte noch kein durchgängiges Prinzip erkennen, was auch an der zu geringen Datenmenge meiner Auswertungen liegen mag.

17 Eine solche systematische Auswertung bezüglich der Frage, in welchen Fällen ein Symptom mit der Zeitangabe des Entstehens des Symptoms übernommen wurde und in welchen Fällen nicht, obwohl die Zeitangabe grundsätzlich im Krankenjournal verfügbar gewesen wäre, ist m.E. wünschenswert, da sie weitere Erkenntnisse zu den Arzneimittellehren Hahnemanns bringen könnte.

18 Unter „toxikologischen Symptomen” werden die von Hahnemann in seinen Arzneimittellehren aufgeführten Symptome aus der zeitgenössischen Literatur verstanden: „Bei jeder Arznei habe ich am Schluss hinzugefügt, was Schriftsteller der Heilkunst über die positiven Arzneiwirkungen sozusagen in anderem Zusammenhang vermerkt haben” [30: VIII]. Weiteres dazu siehe [26: 14].

19 Solche toxikologischen Symptome mit mehreren Quellenangaben, jedoch ohne Sperrdruck werden bei mehreren Arzneimitteln der RA gefunden (z.B. bei Belladonna, Kampher, Chinarinde, Opium etc. [4: Anm. 99]).

19 Es gibt in der RA jedoch auch vereinzelt toxikologische Symptome in Sperrdruck mit mehreren Quellenangaben, deren Auszeichnungsgrund jedoch noch in anderen Symptomen zu liegen scheint (z.B. gibt es bei Arsenicum nur zwei solcher ausgezeichneter Symptome (RA3–233/RA3–1191) gegenüber 30 nicht gesperrt gedruckten Symptomen mit mehreren Quellenangaben).

20 Wenn Wischner die von ihm angeführten 21 toxikologischen Symptome von Cuprum mit den entsprechenden Quellenangaben genannt hätte [31: 118], wäre sofort ins Auge gefallen, dass 16 davon mehrere Quellenangaben in Klammern mitführen, also die „Häufigkeit” sogar explizit anzeigen.

21 Während es sich in der RA um Symptome von essigsaurer Kalkerde handelt, wurden in den CK Kalkerde der Austernschale verwendet und dennoch die Symptome aus der RA übernommen:

„Da jedoch die von der essigsauren Auflösung im gesunden, menschlichen Körper beobachteten, künstlichen Krankheits-Symptome mit den von der Kalkerde allein wahrnehmbaren fast gänzlich übereingekommen, so habe ich es der Vollständigkeit wegen für gut erachtet, die von der essigsauren Kalkerde aus dem fünften Theile der reinen Arzneimittellehre mit zu den hier aufgestellten, eigenthümlichen Wirkungen der reinen Kalkerde zu setzen” [CK1].

„Die mit einem Strich bezeichneten Symptome sind von essigsaurer Kalkerde beobachtet” [CK2].

21 In diesem Artikel wird als Arzneimittelname für „Kalkerde” Calcarea verwendet und nicht zwischen Terra calcarea acetica bzw. Calcarea carbonica unterschieden.

22 Es gibt auch Einzelfälle von Herabstufungen außerhalb der Übernahme in die CK2. Dafür gibt es in der Regel aber auch eine treffliche Begründung, wie z.B. beim Calcarea-Symptom CK1–908, siehe [I: B]. Auszuschließen ist aber auch nicht, dass manchmal die Auszeichnung bei der Übertragung eines Symptoms von einer Auflage zur anderen schlichtweg vergessen wurde. Schließlich scheint bei dieser Datenmenge eine gewisse Fehlerquote unvermeidbar zu sein.

  • Ein Beispiel (Calcarea) zu einer wahrscheinlich von der RA1 zur RA2 zunächst „vergessenen” Auszeichnung, die in der CK1 wieder korrigiert wird:

  • RA1-(151):   „ D i e   g a n z e   B r u s t   i s t   b e i   B e r ü h r u n g  
    u n d   b e i m   E i n a t m e n   s c h m e r z h a f t  
    e m p f i n d l i c h.   (Wislicenus a.a.O.)”

  • RA2-(151): „Die ganze Brust ist bei Berührung und beim Einatmen schmerzhaft empfindlich (Wislicenus a.a.O.).”

  • CK1–694:   „ D i e   g a n z e   B r u s t   i s t   b e i   B e r ü h r u n g  
    u n d   b e i m   E i n a t m e n   s c h m e r z h a f t  
    e m p f i n d l i c h.   [Ws.]”

23 So handelt es sich bei den „abgewerteten” Aurum- und Arsenicum-Symptomen, die Wischner heranzieht [31: 117], um kein einziges „Hahnemann-Symptom”.

24 Ab der 5. Auflage des Organon (1833) sieht sich Hahnemann sogar veranlasst, dem § 139 eine Fußnote anzufügen, in der er darauf hinweist, dass ein Prüfungsleiter für die „Zuverlässigkeit der Versuchs-Person und ihrer Angaben verantwortlich sei”. Im § 126 der 6. Auflage des Organon wird ergänzt, dass die Versuchsperson „vor allen Dingen als glaubwürdig und gewissenhaft bekannt seyn” müsse. Zudem beklagt Hahnemann in der Anmerkung zum § 143 der 6. Auflage, dass man „in neuern Zeiten entfernten, unbekannten Personen, die sich dafür bezahlen ließen, aufgetragen [hat], Arzneien zu probiren …” [9].

25 Jahr hielt sich im Jahr 1834 acht Monate in Köthen auf [29: 112], um Hahnemann bei der Erstellung der zweiten Ausgabe der Chronischen Krankheiten zu unterstützen [29: 98, 102, 111, 114]. Das Manuskript zum ersten Arzneimittelband (Agaricus bis Calcarea) ist demnach offensichtlich in Jahrs Handschrift verfasst [3: Anm. 9] und [32: Anm. 2]. Die Manuskripte der restlichen Bände sind nicht erhalten bzw. nicht im IGM Stuttgart verfügbar.

26 Ich danke Ilka Sommer, Weilersbach, für den wertvollen Hinweis, diesen Artikel Jahrs heranzuziehen und auszuwerten.

27 Inwieweit Jahrs Aussage und das daraus resultierende Vorgehen auf Hahnemann selbst zurückzuführen sind und, falls nicht, ob die erläuterte Umsetzung Hahnemann selbst in den vier Arzneimittelbänden der CK2 verborgen bleiben konnte, bleibt ungeklärt, solange sich keine Hinweise in die eine oder andere Richtung ergeben. Man sollte jedoch berücksichtigen, dass der letzte Band der CK erst 1839 veröffentlicht wurde. Mir persönlich erscheint es ziemlich unwahrscheinlich, dass Hahnemann in den seit der Manuskript-Erstellung vergangenen fünf Jahren keinerlei Kenntnis vom konkreten Inhalt gehabt hat.

28 Anhand der von Wischner angeführten Arzneimittelprüfung von Bismuthum [31: 117] in der RA2 mit einem Drittel an hervorgehobenen Symptomen lassen sich die Bedenken Jahrs sehr gut nachvollziehen: Von insgesamt 108 Symptomen (mit insgesamt 34 Auszeichnungen) stammen nur 11 Symptome (kein Symptom mit einer Auszeichnung) von Hahnemann und 69 von Herrmann, der davon 30 Symptome hervorgehoben hat (die restlichen vier Auszeichnungen entfallen auf Langhammer und Hartmann).

29 Nach Wischner [31: 117] sind „auffallend häufig Symptome von Langhammer betroffen”. Dem kann in dieser Pauschalität nicht zugestimmt werden. Wenn es sich um Mittel handelt, bei denen Langhammer viele, auch hervorgehobene Symptome beigetragen hat, ergibt sich das zwangsläufig. Es trifft jedoch auch „andere Beobachter”, sofern sie hervorgehobene Symptome beigetragen haben: So sind es bei Cuprum 14 Symptome von Herrmann, die herabgestuft werden, bei Platina 16 Symptome von Gross usw.

  • Cuprum; CK2/Stapf [5]: 46/21, 80/49, 81/50, 104/52, 105/53, 106/57, 170/102, 307/173, 314/178 und 179, 351/190, 350/192, 10/245, 8/247

  • Platina; CK2/Stapf [8]: 59/25, 119/79, 116/86, 176/111, 224/162, 269/190, 253/194, 285/205, 287/207, 300/215, 437/339, 444/348, 505/380, 478/387, 41/421, 42/422

30 Beispiele (hier Zincum-Symptome) für solche Hinweise zum „öfteren Auftreten”, so dass der Sperrdruck erhalten bleibt:

  • CK1–341:   „ O f t   h e f t i g e s   J u c k e n   a m   A f t e r.   (fast alle Tage des Versuchs.) [Gff.]”

  • CK2–659:   „ H e f t i g e s   J u c k e n   a m   A f t e r,   f a s t   a l l e  
    T a g e   (Gff.).”

30 oder

  • CK1–76:   „ E i n   f a s t   u n e r t r ä g l i c h e r   D r u c k   a u f   d e r
    N a s e n w u r z e l,   a l s   s o l l t e   s i e   i n   d e n   K o p f  
    h i n e i n g e d r ü c k t   w e r d e n.   (oft, meist Mittags.) [Lqr.].”

  • CK2–248:   „ D r u c k   a u f   d e r   N a s e n w u r z e l,   a l s  
    w o l l t e   s i e   i n   d e n   K o p f   h i n e i n g e d r ü c k t  
    w e r d e n,   f a s t   u n e r t r ä g l i c h    o f t,   meist mittags (Lqr.).”

31 In seinem Artikel [21: 227] beschreibt Jahr, dass er die Gelegenheit nutzte, „die ich bei Hahnemann hatte, die handschriftlichen Originale mancher Prüfungen einzusehen.” Er äußert dies zwar im Zusammenhang mit der Erstellung der 2. Auflage seines Handbuchs, aber es kann davon ausgegangen werden, dass er entsprechende Informationen auch für die CK2 nutzte.

32 Man beachte die Vorgehensweise bei Calcarea [I: E, F]. Zuerst werden Symptome bei der Übernahme von der RA in die CK1 höhergestuft, wofür es offensichtlich Gründe gab; diese Gründe „gelten” jedoch nicht mehr bei der Übernahme in die CK2, weil die betroffenen Symptome mit einem Namenskürzel versehen waren (und damit „verdächtig” waren). Da die Gründe für die vormalige Höherstufung nicht mehr erkennbar waren, fielen sie durch das Raster der Herabstufung. Leider sieht man den Symptomen ihre Entwicklungsgeschichte nicht an – weder damals noch heute. Und so werden auch jetzt wieder Symptome „zweifelhaft”, bei denen ein mehrfaches Auftreten aus dem Text des Symptoms nicht explizit zu erkennen ist.

33 Das Namenskürzel bei einem Symptom kann zweierlei bedeuten. Entweder handelt es sich tatsächlich um den Prüfer, der auch die Ergebnisse „in einem Aufsatze” mitteilte (bei Langhammer kann man von dieser Konstellation ausgehen), oder hinter dem Namenskürzel verbergen sich mehrere Prüfer, die jedoch nicht namentlich in Erscheinung treten. Die Prüfungsergebnisse wurden von dem Prüfungsleiter gesammelt, bearbeitet und weitergegeben. Sicher weiß man das z.B. von Nenning. Welche Variante im Einzelfall die Zutreffende ist, kann nachträglich wegen fehlender Dokumentation nicht festgestellt werden.

34 Da Calcarea über kein Symptom mit zwei Namenskürzeln verfügt, sei zur Verdeutlichung ein Beispiel von Zincum beigefügt:

  • aus CK1–447: „Brust-Beklemmung. (bald.) [Schw.]”
    und CK1–449: „Früh ist die Brust beklemmt. (d. 14. Tag.) [Lqr.]”
    wird CK2–808:   „ B e k l e m m u n g   d e r   B r u s t,   früh (Lqr. , Sw.).”

35 Neben Langhammer als „Einzelprüfer” können auch aus Jörgs Materialien [24] entsprechende „Einzelprüfer-Sperrdruck-Symptome” gezeigt werden, weil dieser die Symptome für jeden Prüfer separat aufzeichnete und veröffentlichte.

35 In der Reinen Arzneimittellehre von Hartlaub/Trinks findet man z.B. das Jodium-Symptom

  • HTRA-141:   „ S a l z i g e r   G e s c h m a c k   i m   M u n d e   (d. 1. u. 2. T.). (Jörg a.a. 0. p. 477.)”,

35 das so auch in die CK2 übernommen wurde:

  • CK2–180:   „ S a l z i g e r   G e s c h m a c k   i m   M u n d e   (d. 1. u. 2. T.) (Jörg).

35 Dieses Symptom tritt bei dem Prüfer Otto nach der Mitteleinnahme vom 10.04.1824 jeweils am 1. und 2. Tag auf, nach der Mitteleinnahme vom 12.04. erneut am 1. und 2. Tag, nach der Mitteleinnahme vom 14.04. am 2. Tag und danach erneut nach Mitteleinnahmen vom 04.05. und vom 05.05. [24: 477–481].

36 Beispiele für zusammengefasste Zincum-Symptome von Nenning:

  • Aus HTRA-91: „Leeres, fast säuerliches Aufstossen nach Trinken, Nachmittags 1œ Uhr (Ng.).”
    und HTRA-92: „ Säuerliches Aufstossen, œ Stunde nach dem Mittagessen (Ng.).” wird CK2–442:   „ S ä u e r l i c h e s,   l e e r e s  
    A u f s t o s s e n,   nach Trinken, oder nach dem Mittagessen (Ng.).”

  • Aus HTRA-129: „Zwei Stiche gegen einander von beiden Seiten des Magens, und zugleich ein Stich in die Mitte des Brustbeins, Nachmittags 3 Uhr (d. 3. T.) (Ng.).”
    und HTRA-130: „Spitziges Stechen von beiden Seiten des Magens gegen einander, Nachmittags 3œ Uhr (Ng.).” wird CK2–475:   „ S t i c h e   v o n
    b e i d e n   M a g e n s e i t e n   g e g e n   e i n a n d e r,   mit einem Stiche zugleich in die Mitte des Brustbeins (Ng.).”

36 Die Zusammenfassungen von Nenning-Symptomen bei der Übernahme in die CK2 sind sehr „bemerkenswert”. Jansen stellte bei Ammonium carbonicum Zusammenfassungen von bis zu 10 Symptomen fest [23, Anm.5]. In einer Fußnote zum Namenskürzel ”Ng.” in der Vorbemerkung zum Arzneimittel Alumina [CK2] schreibt Hahnemann von Symptomen, „welche oft in sehr nachlässigen, weitschweifigen und unbestimmten Ausdrücken erscheinen” und davon, dass er „bloß das Brauchbare davon ausziehen” konnte. Dieses Ausziehen bezog sich also nicht nur auf die Abkürzung der Symptome, sondern auch auf Zusammenfassungen ganzer Symptomengruppen, eben auf die Erstellung eines „Resultats”. Auch hier kann man im Einzelfall die Frage stellen, ob dadurch Informationen nicht verloren gehen, wie folgendes Zincum-Beispiel zeigt (Symptomen-Teile in Kursiv-Schrift werden nicht in die CK2 übernommen).

  • Aus den sechs Symptomen aus HTRA

    • HTRA-220: „Sie muß öfters racksen wegen grosser Trockenheit im Rachen, dabei häufig Durst, Vormittags (d. 12. T.). (Ng.).”

    • HTRA-225: „Grosse Rauheit im Halse, die sie zum Racksen nöthigt, Vormittags 2 Stunden lang; kommt Nachmittags 1œ Uhr wieder (d .6. T.) (Ng.).”

    • HTRA-226: „Von Zeit zu Zeit Rauhheit im Halse, die nach dem Genuss von Speisen vergeht (Ng.).”

    • HTRA-227: „Trocken und rauh im Halse, zu seltenem Husten reizend, früh 7 Uhr (Ng.).”

    • HTRA-228: „Rauhheit in der Kehle, die zum Hüsteln nöthigt, und davon vergeht, Nachmittags nach Milchessen (Ng.).”

    • HTRA-229: „Rauh im Halse, dann ein paar Mal Husten, worauf die Rauhheit vergeht (Ng.).”

    wird CK2–780:   „ R a u h e i t   u n d   T r o c k e n h e i t   i m   H a l s e
    u n d   d e r   K e h l e,   ö f t e r s   u n d   z u   v e r s c h i e d e n e n   Z e i t e n,   besonders früh, oder nach dem Mittagessen, oft zum Rachsen oder zum Husten treibend, zuweilen nach Genuss von Speisen vergehend (Ng.).”

37 Leider sind Hinweise zu Gabenwiederholungen in der Arzneimittellehre sehr selten, bei Calcarea nur bei einem Symptom. Deshalb sei noch ein interessantes Beispiel von Zincum angeführt:

  • Aus dem Symptom 84 aus Stapfs Archiv [6]:

    „Ein unangenehmes Gefühl von vermehrter Wärme und dumpfer Druck im obern Magenmunde, welches sich noch etwas in die Speiseröhre herauf erstreckten und nach Œ St. der jedesmaligen Gabe deutlich auftraten, aber bald wieder verschwanden. (Hbd.)” (eigene Hervorhebung)

    wird in CK1 ohne die Information zur Gabenwiederholung:

    CK1–207:   „ E i n   U n a n g e n e h m e s   G e f ü h l   i m   o b e r n  
    M a g e n m u n d e   u n d   e t w a s   d i e   S p e i s e r ö h r e  
    h e r a n.   (n. Œ St.) [Hbd.]”,

    um schließlich in der CK2 wieder herabgestuft zu werden, weil eben die Information der Wiederholung fehlt:

    CK2–459: „Unangenehmes Gefühl im obern Magenmunde und etwas die Speiseröhre hinan (Hbd.).”

38 Eine besondere Variante der Schaffung „neuer Symptome” wird bei Arsenicum deutlich. Aussagen, die in der RA noch in Fußnoten zu Symptomen bemerkt waren, werden in der CK2 zu Sperrdrucksymptomen:

  • Aus der Fußnote von RA3–318: „*) Es ist wahren Arsenik-Schmerzen eigen, sich durch äußere Wärme beruhigen zu lassen; vgl. 686, 687, 37”
    wird CK2–940: „Die Schmerzen lassen sich fast stets durch äußere Wärme beruhigen.”

39 Beispiele für „hochgestufte” Hahnemann-Symptome (hier Calcarea-Symptome):

  • Aus CK1–110: „Eiskälte in und an dem Kopfe. (n. 4 St.)”
    wird CK2–206:   „ E i s k ä l t e   i n   u n d   a n   d e m   K o p f e.
    ( n.   4   S t .) ”

  • Aus CK1–1042: „Zu aller Arbeit unaufgelegt. (n. 7 Tagen.)”
    wird CK2–57:   „ Z u   a l l e r   A r b e i t   u n a u f g e l e g t.”

40 Da Calcarea (aufgrund seines Ausgangsmaterials) keine toxikologischen Symptome vorweist, muss hier auf ein anderes Arzneimittel ausgewichen werden. Hierfür bietet sich Cuprum an, nachdem Wischner dieses Mittel auch in seiner Analyse als Beispiel heranzieht [31: 118]. Ein Großteil der CK2-Symptome von Cuprum stammt aus Stapfs Archiv [5], sodass die Entwicklung der Symptome zumindest teilweise nachvollzogen werden kann.

40 23 von 33 in den CK2 ausgezeichneten Symptomen sind toxikologische Symptome. 11 von diesen 23 toxikologischen Symptomen werden erst in der CK2 ausgezeichnet, obwohl sie schon im Archiv mit mehreren Quellenangaben versehen sind. Es handelt sich dabei um folgende 11 Symptome: CK2/Archiv: 133/14, 141/78, 148/85, 150/87, 165/98, 166/100, 200/123, 203/118, 204/119, 238/149, 356/160.

41 Natürlich stellt sich die Frage, warum Hahnemann seine Beschreibung im § 117 der 1. Auflage des Organon nicht in die weiteren Auflagen übernommen hat. Ein Vergleich der die Arzneimittelprüfung betreffenden Paragraphen mit denjenigen der 2. Auflage des Organon [9] kann darauf eine Antwort geben. Wesentlich ist zunächst der Unterschied in der Anzahl der Beteiligten (Prüfer/Prüfungsleiter) zur Zeit des Erscheinens der 1. Auflage (1810) bzw. der 2. Auflage (1819), worauf Hahnemann in der Anmerkung zum § 152 (2. Auflage) verweist: Während er zunächst noch der „einzige” (Prüfungsleiter) bei der Arzneimittelprüfung war, wurde er dann von „einigen jungen Männern” unterstützt. Dies hatte Auswirkungen auf die Aufzeichnung der Prüfungssymptome.

  • Im Organon der 1. Auflage lässt sich Hahnemann die Symptome berichten, schreibt sie auf (§ 115), lässt sich die Symptome nochmals zur Verifikation wiederholen bzw. ändert sie ggf. ab (§ 116), um schließlich daraus die „deutlichern und auffallendern Zufälle” „in das Verzeichnis” zu übernehmen, ggf. mit einer Auszeichnung für das „öftere Beobachten” oder mit „Zeichen des Zweifels” versehen (§ 117).

  • Im Organon der 2. Auflage soll der einzelne Prüfer zunächst die entstehenden Symptome aufschreiben (§ 145). Diesen „Aufsatz” sieht der Prüfungsleiter mit dem Prüfer täglich durch und klärt ggf. Fragen (§ 146). Nur für den Fall, dass der Prüfer nicht selbst schreiben kann, muss das der Prüfungsleiter für diesen übernehmen (§ 147).

41 Eine Auswahl im Sinne einer Vorselektion der Symptome und Auszeichnungen sind für die jeweiligen Prüfungsleiter an dieser Stelle der Prüfungsdokumentation nicht vorgesehen, womit der entsprechende Inhalt des § 117 der 1. Auflage entfällt.

41 Dass der § 117 in die folgenden Auflagen des Organon nicht übernommen wurde, ist außerdem folgerichtig, da solche Detailanweisungen der Auszeichnungen nicht notwendig sind für die allgemeine Beschreibung der „Heilkunst”. Wie im Einzelnen eine Arzneimittellehre gestaltet wird, gehört sozusagen nicht in das „Gesetz”, sondern in eine spezielle „Durchführungsanordnung”, hier also in ein Vorwort zur Arzneimittellehre, wie dies schon im Vorwort zur Fragmenta an passender Stelle dargestellt war. Offensichtlich hat es jedoch Hahnemann versäumt, die entsprechenden Angaben in das Vorwort der Arzneimittellehre aufzunehmen, z.B. in die 2. Auflage der RA (1822), nachdem er sie nicht mehr in die 2. Auflage des Organon übernommen hatte. Unabhängig davon bleibt jedoch festzustellen, dass von Hahnemann weder eine neue, andersartige Definition gegeben wurde, noch erkennbar ist, dass tatsächlich andere Auszeichnungskriterien in seiner Arzneimittellehre zur Anwendung kamen.

42 Es zeigt sich, dass es zum Verständnis der Bedeutung der hervorgehobenen Symptome unerlässlich ist, die „Entwicklung der Symptome in den einzelnen Epochen Hahnemanns darzustellen”. Genau dies war eben nicht das Ziel der „Gesamten Arzneimittellehre” [16: 17]. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass bei Betrachtung nur der letzten Fassungen der Arzneimittellehren Hahnemanns (RA3 – 2 Bde./RA2 – 4 Bde. bzw. CK2) keine vollständigen Schlüsse gezogen werden können.

43 Klunker beschrieb das folgendermaßen [25: 157]: „So haften an den einzelnen Symptomen Grade verschiedener Sicherheit, mit denen sie äußerlich auch gekennzeichnet werden können.”

44 Es wird in diesem Falle wohl keiner von „Intensitäten”, „Heftigkeiten” oder sonstigen „Wichtigkeiten” ausgehen wollen?

45 Diese „Thatsachen zu den beiden letztgenannten Auszeichnungen (mit Kursivschrift)” sind nach Bönninghausen „theils aus den Vorreden des Herrn Hofraths Hahnemann, theils aus fremder und eigener sorgfältiger und unbezweifelbarer richtiger Erfahrung entnommen” [1: XVII].

Irmgard Kritzenberger

Erlenstr. 4

90518 Altdorf

eMail: i.kritzenberger@t-online.de

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