Zusammenfassung
Heilpraktiker stehen Formblättern zur Patientenaufklärung zumeist kritisch gegenüber
– auch wenn sie über naturheilkundliche Behandlungsmethoden informieren. Sie meinen,
dass ein Aufklärungsbogen Patienten eher verängstigt bzw. verwirrt und sehen durch
ihn zudem das persönliche Gespräch verdrängt. Insgesamt erinnert sie die Herangehensweise
zu sehr an die Schulmedizin.
Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. jur. Klaus Ulsenheimer will mit seinem Beitrag
eine Brücke hin zu den Aufklärungsbögen schlagen. Er schildert nicht nur die rechtlichen
Aspekte, die den Aufklärungsbogen zu einem sinnvollen Instrument machen. Er erläutert
auch die Vorteile, die es für Heilpraktiker und ihre Patienten mit sich bringt, wenn
sie Aufklärungsbögen einsetzen, und warum das persönliche Gespräch gerade nicht zu
kurz kommen darf.
Keywords
Aufklärungsbogen - Aufklärung - therapeutische Aufklärung Diagnoseaufklärung Sicherungsaufklärung
Risikoaufklärung
Verwendete Literatur
- r1
BGHSt 11, 111, 114
- r2
BGH JZ 1991, 983 f
- r3
BGH MedR 1985, 169
- r4
BGH JZ 2000, 898, 901
- r5
OLG München, VersR 1993, 752
Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer
Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer ist Rechtsanwalt und apl. Professor an der Universität München. Neben Wirtschaftsstrafrecht
befasst er sich schwerpunktmäßig mit Arztrecht (über 200 Publikationen zum gesamten
Arztrecht). Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Medizinrecht und mehrerer Bücher.
Seit Februar 2000 ist er als Mitherausgeber, seit Januar 2007 als alleiniger Herausgeber
(Medizinrecht) für das Diomed-System tätig.