Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt Richtlinien zu Diagnostik und Therapie in
der ambulanten und stationären Versorgung. Die bisher durchgeführten Beratungen zu
den Richtlinien und Beschlüssen im Bundesausschuss sind sehr aufwändig und langwierig.
Nicht selten dauern Sie mehrere Jahre. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweist sich
hier ebenso schwerfällig wie ein Großtanker auf hoher See. Um Ärzten und Krankenhäusern
Hinweise für eine gute Versorgung zu geben, bedarf es jedoch eher schlanker, „schnellboot-artiger“
Beratungsverfahren. Es gibt solche Beratungsverfahren bereits für die Arzneimittel.
Hier kann der Gemeinsame Bundesausschuss Therapiehinweise abgeben, welche von den
behandelnden Ärzten als Empfehlungen zu verstehen sind. Es ist notwendig, dass der
Gemeinsame Bundesausschuss eine gesetzliche Grundlage erhält, um auch für den nicht-medikamentösen
Bereich Diagnostik- und Therapiehinweise abgeben zu können. Nur so kann der Bundesausschuss
in angemessener Zeit auf Neuerungen in der Versorgung reagieren. Als Alternative zum
Gemeinsamen Bundesausschuss käme ggf. in Betracht, solche Diagnostik- und Therapiehinweise
über die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung erstellen zu lassen.