Dtsch Med Wochenschr 2011; 136(12): 597-598
DOI: 10.1055/s-0031-1274545
Arztrecht in der Praxis | Commentary

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Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten durch Attest eines beamteten Chefarztes

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 4.2.2010Breach of confidential medical communication and personal rights as a result of a medical certificate from a tenured physicianH. J. Rieger
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Publication Date:
16 March 2011 (online)

Problem

Das zu einem außergewöhnlichen Fall ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 4.2.2010 – 1 U 4650/08 – zeigt rechtliche Aspekte auf, die für den hier in Rede stehenden Problemkreis von allgemeiner Bedeutung sind und in der Praxis immer wieder eine Rolle spielen. Es wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht einen Anspruch des Patienten auf Schmerzensgeld begründen kann und gegebenenfalls gegen wen sich der Anspruch richtet, wenn die unzulässige Offenbarung des Patientengeheimnisses durch einen beamteten Krankenhausarzt erfolgt. Interessant sind ferner die Ausführungen zu der Frage, ob eine Schweigepflichtverletzung auch dann vorliegen kann, wenn der Arzt nicht im Rahmen eines Behandlungsvertrags oder eines sonstigen frei gewählten besonderen Vertrauensverhältnisses tätig wird und wann eine Vorsatztat angenommen werden muss.

Dr. H.-J. Rieger

Fachanwalt für Medizinrecht

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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