Ultraschall Med 2012; 33(2): 201
DOI: 10.1055/s-0031-1274835
SGUM SSUM-Bulletin

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
27. April 2012 (online)

Leider wurde ein Antrag auf Löschen eines einseitigen und unsinnigen Kumulationsverbots bei der Verrechnung von Gefässuntersuchungen im Rahmen einer Halsweichteil- oder Schilddrüsenuntersuchung von den Kostenträgern abgelehnt. Offensichtlich spielen bei den Kostenträgern Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit immer dann keine Rolle, wenn Befürchtungen bestehen, es könnte mehr kosten. Dass aber die betroffenen ORL-Ärzte und Endokrinologen damit quasi „gezwungen“ werden, Patienten entweder 2-mal aufzubieten oder aber pro Forma 2 Sitzungen zu verrechnen, was deutlich teurer kommt, scheint man sich an den Schreibtischen nicht zu überlegen.

In der Angelegenheit „Verrechnung der Untersuchung der Gegenseite bei paarigen Extremitäten-Untersuchungen“ hat sich noch nichts Neues ergeben. Interessant ist, dass die Verrechnung beider Seiten bei konventionellen Röntgenaufnahmen durchaus erlaubt ist! Für uns ist das Thema aber nicht erledigt, wir arbeiten daran…

Beat Dubs
Leiter TaskForce Tarmed

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