In der derzeit für viele Zahnärzte wirtschaftlich schwierigen Lage sehen sich die
Arbeitgeber oft außerstande, einem Mitarbeiter eine (längst fällige) Gehaltserhöhung
zu gewähren. Es kommt hinzu, dass ein Großteil des Mehrverdienstes weggesteuert wird.
Leichter durchsetzbar und für den Arbeitnehmer attraktiver ist die Gewährung sog.
geldwerter Vorteile. Sie stellen kein Arbeitsentgelt dar, bringen dem Empfänger aber
dennoch Gewinn. Dabei lässt sich die hohe Abgabenlast spürbar mildern, und auch die
Praxis kann die Ausgaben von der Steuer absetzen und spart sich hohe Sozialabgaben,
die bei einem Gehaltsplus anfallen würden.