Gesundheitswesen 2011; 73 - A310
DOI: 10.1055/s-0031-1283597

Bekämpfung des Arzneimittelmissbrauchs und der Arzneimittelsucht

F Repschläger 1
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Einleitung/Hintergrund: Experten schätzen, dass in Deutschland zwischen 1,5 und 1,9 Millionen Menschen Arzneimittel missbräuchlich anwenden. Ein Großteil davon ist abhängig von benzodiazepinhaltigen Medikamenten. Daraus resultieren weitere gesundheitliche Risiken, wie psychische Erkrankungen oder Knochenbrüche aufgrund von Stürzen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf zu achten, dass die Leistungen nach SGB V wirtschaftlich erbracht werden und dass das Maß des Notwendigen nicht überschritten wird. Daten und Methoden: Mithilfe von EDV-gestützten Verordnungsanalysen können problematische Verordnungsmuster herausgefiltert werden. Anhand dieser Analysen können verordnende Ärzte über eine zweckmäßige und wirtschaftliche Verordnungsweise zusammen mit Ärztevertretern beraten werden. Über die Ärzte kann zudem der Kontakt zu betroffenen Patienten nach deren Einwilligung aufgebaut werden, um sie zur Behandlung ihrer Sucht zu gewinnen. Ergebnisse: In den letzten Jahren haben viele gesetzliche Krankenkassen Strategien entwickelt, die Arzneimittelsucht einzudämmen. Dazu gehört auch die AOK Rheinland/Hamburg. Neben Präventionsmaßnahmen spielen Verordnungsanalysen eine große Rolle. Durch die Zusammenarbeit von Apothekern, die diese Analysen durchführen, und Ärzten bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ist das Bewusstsein über die Problematik von suchterzeugenden Medikamenten geschärft worden. Diskussion/Schlussfolgerungen: Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihr Engagement weiter zu verstärken, um den Arzneimittelmissbrauch einzudämmen. Da suchterzeugende Medikamente auch über Privatrezepte verordnet werden, muss mit weiteren Partnern, wie z.B. dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), zusammengearbeitet werden.