Suchttherapie 2011; 12 - S4_3
DOI: 10.1055/s-0031-1284494

Evaluierung der Novelle Spielverordnung: Ausgewählte Ergebnisse

H Küfner 1, G Bühringer 1, L Kraus 1, J Künzel 1
  • 1IFT Institut für Therapieforschung, München

Fragestellung: In einer Evaluationsstudie über die Auswirkungen der Spielnovelle 2005 wurden 6 Teilstudien durchgeführt, um die folgenden sieben Teilziele der Evaluation zu beantworten: (1) Umsetzung der Novelle Spielverordnung: Spielmerkmale, (2) Umsetzung der Novelle: Aufstell- und Zugangsmerkmale, (3) Auswirkungen auf Spielerschutz, (4) Auswirkungen auf Jugendschutz, (5) Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Technik, (6) Auswirkungen auf das Glücksspiel, (7) Auswirkungen bezüglich der Abgrenzung von Geldspielgeräten in Spielhallen und in Spielbanken. Die Darstellung der Ergebnisse wird auf die Spielerbefragung beschränkt. Methodik: Standardisierte Befragung von Spielern in repräsentativ ausgewählten Spielhallen (N=447) und Gaststätten (N=144) in drei Bundesländern mit einer Quotierung von Spielern (75%), die auch 2005 bereits gespielt haben (Teilnahmeverweigerung: 47% bzw. 33%). Ergebnisse: Im Vergleich der Jahre 2005 und 2009 nahm die mittlere Zahl der Spieltage pro Monat in Spielhallen von 9,0 auf 11,7 und in Gaststätten von 7,7 auf 8,8 Tage zu. Auch die mittlere Zahl der Spielstunden pro Monat nahm zu, während die monatlichen Ausgaben in Euro leicht zurückgegangen sind. Die wichtigsten Gründe für das Glücksspiel an Automaten waren „macht Spaß, zur Unterhaltung (47,9%), „um verlorenes Geld wieder zu gewinnen“ (38,8%), „der Anreiz das Geldspielgerät zu überwinden“ (31,9%) und „um Geld für andere Zwecke zu gewinnen“ (31,5%). Außerdem werden die wichtigsten Auswirkungen der Spielnovelle aus der Sicht der Spieler dargestellt. Schlussfolgerungen: Vorschläge (u.a.) sind: (1) Verbesserung der Kontrolldichte in Spielhallen und Gaststätten. (2) Ein Spieler kann nur an einem Gerät spielen. (3) Punktströme sind identisch mit Geldströmen zu behandeln. (4) Verluste und Gewinne sind sowohl durchschnittlich pro Stunde als auch in ihrer maximalen Höhe stärker als bisher zu begrenzen. (5) Einführung einer bundesweit einheitlichen Spielerkarte.