Suchttherapie 2011; 12 - S11_3
DOI: 10.1055/s-0031-1284533

Die Frankfurter Konsumraumdokumentation – Beispielhafte Evidenzbasierung für die Planung von Hilfemaßnahmen in der niedrigschwelligen Drogenhilfe

HV Happel 1
  • 1FH Frankfurt a. M., Fachbereich 04 Soziale Arbeit und Gesundheit, Frankfurt am Main

Seit 2003 wird die Nutzung der Frankfurter Konsumräume (KR) mit einem einheitlichen Datensystem in einem jährlichen Rhythmus dokumentiert. Dabei werden bei der Erstbenutzung individuelle Standarddaten (Alter, Wohnung, Erwerbssituation, medizinische Daten, Kontakte zu Drogenhilfeangebote etc., 2008 insgesamt 4681 Personen) und zum anderen bei jedem neuen Nutzungsbesuch die jeweilig konsumierte Substanz registriert (2008 insgesamt 196.221 Konsumvorgänge). Neben den sozialdeskriptiven Aspekten der Standarddatenerfassung und den Varianten unterschiedlicher Konsummuster und Drogenarten können differenzielle Datenauswertungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter, Wohnung und gesundheitsspezifische Fragen. In einer weiteren Auswertung wurden die Daten der Jahrgänge 2007 (Beginn der elektronischen Registrierung) bis 2009 differenzieller ausgewertet, um subgruppenspezifische und individuelle Veränderungen im Zeitverlauf zu erfassen. Klienten, die in den drei aufeinander folgenden Jahren von 2007 bis 2009 den KR benutzten, werden unterschiedlichen Kategorien der Nutzungshäufigkeit zugeordnet (weniger als einmal die Woche, ein bis dreimal die Woche, mehr als dreimal die Woche). Auf diese Art und Weise ist es möglich, Veränderungen im Nutzungsbedarf über die Jahre zu definieren (Reduktion, Konstanz, Erhöhung). Aus den Daten können Aussagen dazu gemacht werden, welche Bedingungen zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der KR-Nutzung führen. Die Ergebnisse können dazu beitragen, neben der Konzeption entsprechender Interventionskonzepte auch Hinweise zur Entwicklung von individuellen Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen zu erhalten. Insofern könnte ein entsprechend konzipiertes Dokumentationssystem eine systematischere und angemessene Grundlage zur Entscheidungsunterstützung, Fallführung und Evaluation sein.