Z Gastroenterol 2011; 49 - V98
DOI: 10.1055/s-0031-1285234

Postoperative Pankreasfisteln – Validierung der Definition der ISGPF

D Sülberg 1, M Retterath 1, AM Chromik 1, M Janot-Matuschek 1, S Kersting 1, W Uhl 1
  • 1St. Josef Hospital, Klinikum der Ruhr Universität Bochum, Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie, Bochum, Germany

Einleitung: Postoperative Pankreasfisteln (PF) stellen die häufigste Majorkomplikation nach Pankreasoperationen dar. Die ISGPF definierte 2005 die PF (Bassi et al.;Surgery 2005) zum besseren Vergleich von Studien und teilte sie anhand der klinischen Symptome und Therapie ein. Ziel der Studie war es, anhand unserer Daten diese Definition und Einteilung zu untersuchen.

Material und Methode: Es erfolgte die retrospektive Aufarbeitung aller Pat. nach Pankreasoperationen einer prospektiven Datenbank (01/2004–06/2010). OP-Verfahren und chirurgische Letalität wurden erfasst und die Pankreasfisteln nach o.g. Definition ausgearbeitet und eingeteilt. Anschießend erfolgte die Modifizierung der Definition Grad B mit Zuordnung der Pat. die CT-gesteuerte oder endoskopische Drainagen bei gutem klinischen Zustand erhalten haben.

Ergebnisse: Insgesamt wurden 742 Pankreasresektionen durchgeführt (69,8% Kopfresektionen, 22,8% Linksresektionen, 7,3% sonstige Resektionen). Die Fistelrate betrug insgesamt ISGPF 18,6% (8,1% GradA, 3,2% GradB, 7,3% GradC vs. Modifikation 7,5% GradB*, 3% GradC*). Die Letalität war 2,4% (1,3% bei GradC-Fisteln). Hinsichtlich der Letalität der Patienten mit GradC-Fisteln, liegt diese nach ISGPF bei 18,5% vs. 45,5% nach Modifikation. Die Letalität verteilte sich zu 83,3% auf Pankreaskopfresektion und 16,7% auf Linksresektion. Bei Pankreaskopfresektionen ergaben sich nach ISGPF vs. Modifikation folgende Daten: GradB 20,8% vs. 21,4%; GradC 48,1% vs. 86,4%. Nach Pankreaslinksresektion: GradB 62,9% vs. 71,4%; GradC 51,9% vs. 13,6%.

Diskussion: Die Definition der ISGPF zeigt eine gute Detektion von postoperativen Pankreasfisteln. Allerdings sollten GradA-Fisteln aufgrund fehlender klinischer und therapeutischer Konsequenzen als Minorkomplikationen gewertet werden. Patienten, die bei klinisch stabilem Zustand eine CT-gesteuerte oder endoskopische Drainage erhalten haben, sollten eher Grad B zugeordnet werden, um der Klinik und vor allem dem Outcome gerecht zu werden. Es fehlt zusätzlich eine Unterscheidung zwischen Kopf- und Linksresektionen, da die PF nach Linksresektionen „harmloser„ hinsichtlich Klinik und Outcome sind. Daher ist unserer Meinung nach eine Modifikation der Definition notwendig.