In seinem Urteil vom 13.04.2010 bejaht das OLG Hamm (A2.: I–21 U 94/09) die Schadensersatzpflicht
eines Krankenhauses gegenüber der Lebensgefährtin eines Patienten, die aufgrund eines
von einem Krankenhausmitarbeiter aufgesetzten, unwirksamen Nottestaments nicht Erbin
des Patienten geworden ist.