Dialyse aktuell 2012; 16(4): 216
DOI: 10.1055/s-0032-1314759
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Professionelle nephrologische Pflege

Thomas Fernsebner
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
04. Mai 2012 (online)

Das nephrologische Team hat in den letzten rund 30 Jahren Kontur angenommen. Neben den Ärzten (Nephrologen und Dialyseärzte) haben sich im Wesentlichen 3 weitere Berufsgruppen für die Versorgung von nierenkranken Menschen etabliert: Examiniertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (GuKPfl), früher Krankenschwester/-pfleger, darüber hinaus die weiterqualifizierte GuKPfl mit Fachweiterbildung Nephrologie sowie die Arzthelferin für Dialyse, nun Medizinische Fachangestellte (MFA) für Dialyse.

Bei aller Qualifikationsinitiative ist es dennoch nicht gelungen, die personelle Qualitätsstruktur in den Versorgungseinheiten entsprechend des Versorgungsauftrages zu normen und zu regeln. Es ist beschämend, dass bei einem steigenden Arbeitsaufkommen sowie der Zunahme der Zahl schwerstkranker Patienten gerade in der Personalbesetzung eine paradoxe gegenläufige Entwicklung festzustellen ist. Qualitätsnormen und gesetzliche Rahmenbedingungen regeln den Einsatz von Pflege- und Fachpflegepersonal kaum oder nur untergeordnet. Die verschiedenen Fachgesellschaften haben zwar Qualitätsstrukturen beschrieben. Dies hat aber nicht zu einer zufriedenstellenden Situation im nephrologischen Berufsfeld für Pflege und weiteren Berufsgruppen geführt.

Neben der Verantwortung der arbeitgebenden Institutionen sowie privaten Betreiber wäre es die Aufgabe aller Fachgesellschaften, die Versorgung auch auf Gesetzesebene im Sinne der Personalstruktur voranzutreiben. Ziel ist es, dass eine quantitative sowie qualitative Bemessung den Personalmix ergeben. Pflege- und Fachpflegeberufsgruppen müssen daher gesetzlich verankert werden. Dies ist bislang nur für den ärztlichen Bereich geschehen. Hilfsberufe, wie zum Beispiel MFA in der Dialyse, können die Versorgung nierenkranker Menschen unterstützen. Sie sind aber aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung nicht in der Lage, Pflegeaufgaben zu übernehmen. Die Betreuung nierenkranker Menschen fordert entsprechend der Versorgung die notwendigen Kompetenzen der dafür ausgebildeten Fachpersonen. Inwieweit nun MFA, Pflegepersonal oder Fachpflegepersonal eingesetzt werden, hängt von den Kompetenzen der jeweiligen Berufsgruppe ab.

Im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für nephrologische Weiterbildungsstätten (BAG) ist es nun gelungen, die zu erwerbenden Kompetenzen der nephrologischen Fachpflege neu zu beschreiben. Ein Ziel war es, das komplexe Aufgabengebiet der Fachpflege in der Zusammenführung der Kompetenzen darzustellen. Eine Zergliederung der Fachpflege in Crashkurse für unterschiedlichste Aufgaben wie zum Beispiel Shunt-/Anämiekoordinator, Diabetes und Niere, Hygiene usw. gefährdet eine umfassende Weiterbildung und somit der professionellen Pflege. In Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft für nephrologisches Personal e. V. (AfnP) und Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e. V. (fnb) wurde im Auftrag der BAG dieser Entwurf im letzten Jahr der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) vorgestellt und verabschiedet. Lesen Sie hierzu mehr von Stefanie Schlieben, München, ab Seite 224 in dieser Ausgabe der Dialyse aktuell.

Alle Bildungsinitiativen nützen nichts, wenn sie der Überprüfbarkeit nicht standhalten. Im Beitrag von Michael Reichardt, Essen, ab Seite 218 über die Akkreditierung für die angesprochenen Berufsgruppen können Sie sich näher zum Thema informieren. Was Fachpflege leisten kann, zeigt die fnb-prämierte Facharbeit ab Seite 234 von Susann Böwing, Münster-Hiltrup, die erweiterte Kompetenzen durch die Fachweiterbildung an ihrem Beispiel deutlich macht. Michael Baur stellt im Journal-Club auf Seite 215 erste Ergebnisse der StArleit-Studie vor, in welcher Daten zur Situation der Leitungen in Dialyseeinrichtungen vereint sind.

Das nephrologische Team hat einen Qualifikationsrahmen für Nephrologie. Eine Intensivierung benötigen wir nicht in neuen Bildungsangeboten, sondern in der Personalgewinnung und Qualifikation für die genannten Berufsgruppen sowie deren Stellenwert im gesetzlichen Rahmen.