Die sozialmedizinische Begutachtung zahnärztlicher Versorgungsplanungen erfordert
die Einhaltung von Qualitätsstandards. Neben allgemeinen Qualitätskriterien, die bei
sozialmedizinischen Begutachtungen grundsätzlich zur Anwendung kommen, gelten bei
der Begutachtung zahnärztlicher sozialmedizinischer Versorgungsplanungen spezielle
Qualitätskriterien auf der Grundlage allgemein anerkannter zahnmedizinischer Standards
sowie basierend auf den Behandlungs-, Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinien.