Z Gastroenterol 2012; 50 - P3_7
DOI: 10.1055/s-0032-1315848

Submuköser Magentumor des Antrums mit Wachstumstendenz, verursacht durch eine Pankreatitis in heterotopen Pankreasgewebe

M Osthof 1, E Striepecke 2, R Salm 3, A Ochs 1
  • 1Loretto-Krankenhaus Freiburg, Regionalverbund kirchlicher Krankenhäuser Freiburg und Waldkirch, Abteilung für Innere Medizin
  • 2Medizinische Klinik und Klinik für Viszeralchirurgie
  • 3Loretto-Krankenhaus Freiburg, Institut für Pathologie Freiburg

Einführung: Durch die zunehmende Anwendung und verbesserte technische Qualität der Endoskopie werden auch vermehrt submuköse Tumore der Magenwand gefunden. Hier kommt die Endosonografie (EUS) ins Spiel. Während echoreiche Tumoren fast immer einem Lipom entsprechen, bereiten die echoarmen oft differenzialdiagnostische Probleme.

Fallbericht: Ein 59-jähriger Patient wurde 2007 einer Gastroskopie unterzogen, bei der im Antrum eine kleine submuköse Formation gefunden wurde. In der EUS zeigte sich ein 1,5×0,5cm großer submuköser, spindeliger Tumor, am ehesten ausgehend von der Lamina muscularis propria. Die angeratene Kontrolle in einem Jahr nahm der Patient nicht war. Im Jahr 2012 wurde schließlich die Kontrolle durchgeführt. In der EUS hatte sich der „Tumor“ auf 2,5×1cm vergrößert und schien von der Lamina muscularis propria auszugehen. In erster Linie wurde ein GIST erwogen und wegen des Wachstums zur Operation geraten. In einem laparskopisch-endoskopischen Verfahren mit anschließendem Umstieg auf eine offene Operation mit Pyloroplastik wurde der Tumor entfernt.

Resultate: Histologisch zeigte sich heterotopes Pankreasgewebe des Magenantrums. Die Gänge waren dilatiert und zum Teil entzündlich destruiert. EUS-Befunde und die interessante Histologie werden im Poster ausführlich dargestellt.

Diskussion: Der Fall zeigt die vielschichtige Differenzialdiagnose echoarmer submuköser Tumore in der EUS. Das Größenwachstum ist möglicherweise durch eine Pankreatitis des heterotopen Pankreasgewebes verursacht. Die Resektion war unserer Meinung nach berechtigt, da keine Methode zur Verfügung steht, die die endgültige Histologie präoperativ zweifelsfrei hätte klären können.