Rofo 2013; 185(5): 501-504
DOI: 10.1055/s-0032-1319427
DRG-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bedarfsplanung und des Nachbesetzungs-verfahrens – Auswirkungen auf die Radiologie

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Publication Date:
24 April 2013 (online)

Am 01.01.2013 trat die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Neben der erstmaligen Berücksichtigung der Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten in der Bedarfsplanung erfuhren die Versorgungsregionen räumliche Veränderungen, von denen die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Radiologen unmittelbar betroffen sind. Ebenfalls zum 01.01.2013 trat eine wesentliche Änderung hinsichtlich der Durchführung von Nachbesetzungsverfahren über vertragsärztliche Zulassungen in Kraft. Nach § 103 Abs. 3a SGB V erfolgt die Ausschreibung einer vertragsärztlichen Zulassung erst dann, wenn der Zulassungsausschuss dem Ausschreibungsantrag entsprochen hat.