Dtsch Med Wochenschr 2012; 137 - A43
DOI: 10.1055/s-0032-1323206

Die zahnärztliche Intensivbetreuung von pflegebedürftigen Menschen und Patienten mit Behinderungen – Eine kritische Betrachtung

P Cichon 1
  • 1Universität Witten / Herdecke Fakultät für Gesundheit; Dapartment für Zahnheilkunde; Sektion für spezielle zahnärztliche Betreuung, Witten

Aufgrund von körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionseinschränkungen sind viele Menschen auf eine besondere zahnärztliche Betreuung angewiesen. Dazu zählen hauptsächlich pflegebedürftige alte Menschen und Personen mit schweren Behinderungen, die im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer der Hilfe bedürfen. Sie sind nicht in der Lage, ihre Zahnpflege selbstständig durchzuführen und benötigen zu ihrer zahnärztlichen Behandlung häufig eines besonderen räumlichen/apparativen, personellen und zeitlichen Aufwandes. Kariesbefall und Sanierungszustand haben gezeigt, dass Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung immer noch eine schlechtere Mundgesundheit haben und nur unzureichend zahnmedizinisch versorgt sind. Als Schlussfolgerung für die Praxis gilt: Jeder Patient hat, unabhängig von der Art seiner Erkrankung(en) oder Behinderung, ein Recht auf eine Grundbehandlung. Diese Grundbehandlung bezieht sich auf regelmäßig durchgeführte Kontrolltermine mit einer gründlichen Inspektion der Zähne, des Zahnhalteapparates und der benachbarten Weichgewebe, auf die Beseitigung von Schmerzen sowie professionellen Zahnreinigungen und Mundhygienedemonstrationen, um saubere hygienische Verhältnisse im Mundraum zu schaffen. Art und Umfang der Behandlung werden bestimmt von dem individuellen Gesundheitszustand des Patienten und seiner Fähigkeit zur Kooperation und zur Durchführung der persönlichen Zahnpflege.

Literatur:

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