Dtsch Med Wochenschr 2012; 137 - A310
DOI: 10.1055/s-0032-1323473

Diagnosekodierung der Krankheit Depression in der hausärztlichen Praxis – Analyse der Abrechnungsdaten der AOK PLUS

A Schramm 1, J Kugler 1, J Klewer 2
  • 1Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin; Gesundheitswissenschaften/Public Health, Dresden
  • 2Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Zwickau

Hintergrund: Das DIMDI stellt für die Verschlüsselung einer Krankheit die Anforderung, dass so spezifisch wie möglich kodiert werden muss. Für die Verschlüsselung der Diagnose einer Depression stehen die Codes F32.0, F32.1, F32.2, F32.3, F32.8 und F32.9 zur Verfügung. Ziel der Analyse war die Quantifizierung der Kodierqualität für die Krankheit Depression.

Material und Methode: Die Auswertung wurde auf den Leistungsdaten der AOK PLUS (2,7 Mio. Versicherte) für die Jahre 2007 bis 2010 durchgeführt. Diese umfassten 2,4 Mio. Diagnosen, die von ca. 7 Tsd. Vertragsärzten in Sachsen und Thüringen dokumentiert wurden. Ausgewertet wurden alle Diagnosen, die im Rahmen eines Originalscheins gestellt wurden.

Ergebnisse: Die Krankheit Depression wies enorme Steigerungsraten auf. Von 2009 zu 2010 stieg die Diagnosenanzahl um 10%. Zu 80,1% wurde die unspezifische Kodierung F32.9 von Hausärzten (Facharztgruppe: 01, 02 und 03) mit Originalschein verschlüsselt. Im Jahr 2010 dokumentierten 6.918 Hausärzte eine Depression. Der Anteil der F32.9 Diagnosen war gegenüber den spezifischen Ausprägungen leicht rückläufig (2007: 78,5%, 2008: 77,0%, 2009: 76,0%, 2010: 74,7%). Am zweithäufigsten wurde die leichte Depression kodiert (2007: 8,0%, 2008: 9,1%, 2009: 9,8%, 2010: 10,7%).

Schlussfolgerung: Der Anteil der unspezifischen Kodierungen lässt darauf schließen, dass Hausärzte es vermeiden eine Klassifizierung der Depression vorzunehmen. Für den Morbi-RSA hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Erfassung von Krankheitskosten. Die Depression wurde zu 80% in der hausärztlichen Praxis therapiert, aber aufgrund der unspezifischen Verschlüsselung nicht der HMG 58, sondern der HMG 57 zugeordnet. In der HMG 58 werden Kosten von 542,20 EUR und in der HMG 57 von 1.428,08 EUR berücksichtigt. Um eine Fehlsteuerung abzuwenden muss so spezifisch wie möglich kodiert werden. Für die Verschlüsselung der Depression sollte zukünftig anstatt F32.9 verstärkt F32.0 bis F32.8 verwendet werden.