Zusammenfassung
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 06. Juli 2012 der Einführung eines pauschalisierten
Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik zugestimmt. Das Psych-Entgelt
wird
zum 01. Januar 2013 über einen Zeitraum von insgesamt neun Jahren eingeführt. Allerdings
wurde der Referentenentwurf durch den derzeitigen Beschluss des Bundesrates in einigen
Punkten verändert [1], [2]. Wir stellen Ihnen die Änderungen vor.