retten! 2012; 1(5): 379
DOI: 10.1055/s-0032-1331424
kurz knapp knackig
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Bundesrat fordert Überarbeitung des Notfallsanitätergesetzes

Verena Knigge
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Publikationsdatum:
19. Dezember 2012 (online)

Das Bundeskabinett hatte Mitte Oktober 2012 das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschlossen. Nach einer 1. Beratungsrunde des Bundestags, forderte Ende November der Bundesrat die Bundesregierung auf, das NotSanG zu überarbeiten, um zusätzliche Belastungen und Kostentragungsrisiken für Haushalte und Länder zu vermeiden. Es sei nicht akzeptabel, dass den Ländern neue Aufgaben, höhere bürokratische Standards und personelle sowie finanzielle Folgekosten übertragen werden – dabei geht es vor allem um die Kosten der Ausbildung zum Notfallsanitäter. Als nächstes wird sich wieder der Bundestag in einer 2. und 3. Beratungsrunde mit dem NotSanG befassen.

Mit dem Gesetz soll der Beruf des Rettungsassistenten in den „Notfallsanitäter“ umgewandelt werden.

  • Die Ausbildung wird dabei von 2 auf 3 Jahre verlängert.

  • Außerdem sollen das Berufsbild modernisiert und

  • die Aufgaben erweitert werden. Unter anderem ist geplant, dass Notfallsanitäter in der Erstversorgung „in besonderen Fällen“ invasive Maßnahmen anwenden dürfen.