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DOI: 10.1055/s-0033-1337563
Hygiene in der Rettungsmedizin
Im Rettungsdienst stellt die Einhaltung des aktuell gültigen Standes der Hygiene eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Verschiedene Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen, wenn ein effektives Hygienemanagement etabliert und aufrechterhalten werden soll. Der Infektionsschutz muss daher sowohl die Vermeidung der Übertragung von Erregern zwischen zwei transportierten Patienten als auch auf das Personal und vom Personal auf den Patienten berücksichtigen.
Eine wichtige Grundlage stellt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dar, in dem z.B. nichtärztliche Personen des Not- und Rettungsdienstes gemäß §8 Abs. 2 IfSG zur Meldung von Infektionskrankheiten verpflichtet werden, wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde. Wichtige Schnittstellen zum Infektionsschutz sind auch die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Die aus dem Jahr 1989 stammende Robert Koch-Institut (RKI)-Richtlinie „Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen bildet die fachliche Grundlage für die Hygiene im Rettungsdienst. Für die Krankentransporte von Patienten mit bestimmten Erkrankungen wie z.B. offene Tuberkulose, Besiedlung bzw. Infektion mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Stämmen (MRSA), hochkontagiösen Erkrankungen wie z.B. Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS) und Influenza wurden nach 1989 weitere Empfehlungen erstellt.
Es wird ein Überblick über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen gegeben und die Aspekte des Hygienemanagements in Fragen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (z.B. Verantwortung für die Umsetzung der Hygiene, Hygieneplan) im Rettungsdienst näher erläutert. Auf die Hygiene im Katastrophenfall wird nicht eingegangen. Hier wird auf die länderspezifischen Regelungen verwiesen.