Suchttherapie 2013; 14 - S_11_3
DOI: 10.1055/s-0033-1351445

Heimversorgung von altgewordenen Suchtkranken

B Jaepel 1
  • 1Zentrum für Psychiatrie, Bad Schussenried

Einleitung: Die Versorgung von Suchtkranken über 65 Jahren in Heimen stellt die Verantwortlichen immer wieder vor Probleme. Da die Kostenträger oftmals zu Unrecht postulieren, dass über 65-jährige keinen Anspruch mehr auf Maßnahmen der Wiedereingliederungshilfe haben, erfolgt die Heimversorgung weitestgehend in Alten- und Pflegeheimen. Oft herrscht Unklarheit über die Zuständigkeit der Suchthilfe, der Altenhilfe oder allgemeinpsychiatrischer Hilfen. Die Versorgung in Altenheimen führt oftmals zu immensen Problemen, die der speziellen Dynamik und Symptomatik der Suchterkrankung zuzuschreiben sind. In den Fachpflegeheimen der Psychiatrie wird man den Suchtkranken oftmals nicht gerecht, spezielle Konzepte der Suchthilfe existieren quasi nicht.

Methode: Es wird anhand der Versorgungsregion des ZFP Südwürttembergs dargestellt, in welchen Institutionen die Heimversorgung über 65-jähriger Suchtkranker erfolgt. Erhoben wurde, wie mit dieser speziellen Patientengruppe umgegangen wird, wo Probleme entstehen und ob spezielle Konzepte zur Versorgung existieren. Es wurden Versorgungslücken aufgedeckt und ein Augenmerk auf die Schnittstellenproblematik der Alten- und Suchthilfe gelegt.

Diskussion/Ergebnisse: Die Heimversorgung erfolgt in der Versorgungsregion des ZFP Südwürttembergs entweder in psychiatrischen Fachpflegeheimen oder in Alten- und Pflegeheimen. Spezielle Konzepte für Suchtkranke existieren vereinzelt, jedoch weitestgehend nicht nach aktuellen suchtpsychiatrischen Versorgungsempfehlungen. Die Frage der Zuständigkeit der Alten- bzw. der Suchthilfe wirft immer wieder Probleme auf.

Schlussfolgerung: Es gibt einen speziellen Heimversorgungsbedarf für die Gruppe der über 65-jährigen Suchtkranken. Spezialeinrichtungen oder zumindest gesonderte Wohngruppen mit spezifischen Versorgungskonzepten müssen nach modernen suchttherapeutischen Maßstäben konzipiert werden. Zudem gibt es eine Gruppe der über 65-jährigen, die von Maßnahmen der Eingliederungshilfe profitieren würden und für welche diese beim Kostenträger durchzusetzen sind.