Suchttherapie 2013; 14 - S_16_1
DOI: 10.1055/s-0033-1351464

Vernetzung der ambulant-psychotherapeutischen Versorgung innerhalb des Suchthilfesystems

M Basilowski 1
  • 1MVZ, Herne

Ziel des Vortrages ist die Vermittlung von Vorteilen, die es Betroffenen und Behandlern bringt, die ambulante vertragspsychotherapeutische Behandlung mit den Möglichkeiten des Suchthilfesystems zu vernetzen. Verglichen mit dem epidemiologischen Auftreten von Abhängigkeitserkrankungen im Laufe eines Lebens, ist die Anzahl derer, die sich in ärztliche Behandlung im Rahmen von Entgiftung oder Entwöhnung begeben relativ gering. Noch geringer ist jedoch die Anzahl derer, die in die vertragspsychotherapeutische Behandlung gelangen. Trotz der Änderung des gemeinsamen Bundesausschusses Berlin im Jahr 2011, nach dem nun auch Personen ohne bereits bestehende Suchtmittelabstinenz eine ambulante Psychotherapie durch die Krankenkasse finanziert wird, erscheint nur ein Bruchteil der Betroffenen in den Behandlungsstatistiken. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Neben der Ambivalenz der Betroffenen scheint hier auch eine Zurückhaltung auf Seiten der Psychotherapeuten zu bestehen, die auf Grund früherer Bestimmungen oftmals nur wenig Kontakt zu Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen hatten. Der Vorteil in der Behandlung von Menschen mit einer bestehenden Abhängigkeitsproblematik ist die Möglichkeit, diese in Kooperation mit einem gut ausgestalteten und flächendeckenden Suchthilfenetzwerkes zu gestalten. Die einzelnen Stellen, die bei einer psychotherapeutischen Behandlung in das Behandlungskonzept integriert werden können, werden im Detail dargestellt. Durch die Möglichkeiten der Vernetzung kann so zum einen einem Störungsbild mit einer schwerwiegenden physiologischen Komponente Rechnung getragen werden, zum anderen kann mittels der Vernetzung eine gute Versorgung bei einer schwierigen, durch Ambivalenzen und Rück- bzw. Zwischenfällen geprägten Erkrankung Rechnung getragen werden.