Suchttherapie 2013; 14 - S_23_3
DOI: 10.1055/s-0033-1351493

Perspektiven psychosozialer Suchtarbeit unter den Bedingungen des transformierten Sozialstaates

D Deimel 1
  • 1Fachhochschule Köln

Einleitung: Mit dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts von 18. Juni 1968 (Az.: 3 RK 63/66) wurde in Deutschland der Weg geebnet, ein komplexes und ausdifferenziertes Suchthilfesystem auszubauen. Auf der Grundlage sozialrechtlicher Rahmenbedingungen sowie durch Mittel aus kommunalen Haushalten konnten niedrigschwellige Kontaktcafés, aufsuchende Angebote, sozialtherapeutische Einrichtungen, therapeutische Gemeinschaften, Arbeitsprojekte und vieles mehr erprobt und verstetigt werden. Insbesondere der Sozialen Arbeit kommt bei diesen Entwicklungsprozessen eine tragende Rolle zu. Ihre Wurzeln als Profession und Wissenschaftsdisziplin liegen in der Entwicklung, Implementierung und theoretischen Fundierung von Methoden und Konzepten, die zum Ziel haben psychosoziale Problemlagen von randständigen Menschen zu beheben. Sozialarbeit verfolgt dabei zwei parallele Stränge: die Veränderung der Lebenssituation des einzelnen sowie die Veränderung der Lebensbedingungen und der Gesellschaft.

Methode: Anhand eines Literatur-Reviews sowie inhaltsanalytisch ausgewerteter Experteninterviews wird eine Standortbeschreibung vollzogen.

Diskussion/Ergebnisse: In dem Vortrag wird auf die historischen Meilensteine in der Entwicklung des Suchthilfesystems aus der Perspektive der Sozialarbeit eingegangen sowie eine Standortbestimmung der psychosozialen Suchtarbeit unter den veränderten Rahmenbedingungen des transformierten Sozialstaates vorgenommen. Es sollen insbesondere Klientengruppen identifiziert werden die von den veränderten Rahmenbedingungen besonders betroffen sind. Zudem werden die damit einhergehenden Konsequenzen für die Beratung und Behandlung dargestellt.

Schlussfolgerung: Problematisch erscheinen die zunehmende Spezialisierung, Segmentierung sowie Ökonomisierung einzelner Behandlungssegmente. In Folge dessen werden spezifische Klientengruppen nicht ausreichend erreicht und versorgt.