Suchttherapie 2013; 14 - S_28_2
DOI: 10.1055/s-0033-1351512

Hintergrund und aktuelle Änderungsvorschläge zum Substitutionsrecht in der BTMVV

HG Meyer-Thompson 1
  • 1Asklepios-Klinikum, Hamburg-Nord Ochsenzoll

Einleitung: Vor 25 Jahren wurden in Deutschland die ersten Opiatabhängigen legal mit Levomethadon substituiert. 1992 wurde diese Therapie in der BtMVV (Betäubungsmittelverschreibungsverordnung) rechtlich geregelt. Trotz mehrerer Novellierungen stehen Ärzte immer noch mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie richtlinienkonform und nach Guter Medizinischer Praxis substituieren. weil die BtMVV nicht allein den Verkehr mit den Substituten regelt, sondern die Behandlung selbst in ein enges rechtliches Korsett presst, das völlig praxisfern ist.

Methode: Vortrag

Diskussion/Ergebnisse: Deutscher Ärztetag, Bundesärztekammer, Fachgesellschaften und Gesundheitspolitiker fordern eine Revision des Substitutionsrechts. Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang 2013 die Federführung für eine Novellierung übernommen.

Schlussfolgerung: Für die Abschnitte zur Substitution in der BtMVV und im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) besteht starker Änderungsbedarf. Die Kernforderung lautet: Das Recht muss der Wissenschaft folgen!