Suchttherapie 2013; 14 - S_47_3
DOI: 10.1055/s-0033-1351586

Niedrigschwellige Suchtarbeit an der Schnittstelle zwischen Wohnungslosen- und Eingliederungshilfe. Ein suchtakzeptierender Ansatz und seine konzeptionelle Weiterentwicklung

S Duhrmann 1
  • 1Die Heilsarmee Sozialwerk GmbH, William-Booth-Haus, Berlin

Einleitung: Die Heilsarmee Sozialwerk GmbH ist eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts. Sie betreibt neben verschiedenen Einrichtungen in Deutschland das William-Booth-Haus in Berlin-Wilmersdorf. Das William-Booth-Haus arbeitet seit 1984 im Bereich der Wohnungslosenhilfe. Infolge stetiger konzeptioneller Weiterentwicklungen erweiterte sich das Leistungsspektrum. Aktuell werden innerhalb und von diesem Standort aus folgende Leistungstypen der Wohnungslosen- sowie der Eingliederungshilfe angeboten.

  • Wohnungslosenhilfe gemäß §67 SGB XII

  • Übergangshaus

  • Betreutes Einzelwohnen

  • Wohnungserhalt/Wohnungserlangung Eingliederungshilfe gemäß §53 SGB XII

  • Therapeutische Wohngemeinschaft für seelisch Behinderte mit Nachtwache

  • Verbund aus therapeutisch betreuten Wohngemeinschaften und therapeutisch betreutem Einzelwohnen für seelisch Behinderte

Methode: Die Besonderheit des Betreuungsansatzes der Mitarbeiter des William-Booth-Hauses besteht in der Akzeptanz der besonderen Schwierigkeiten dieser Menschen, der jeweiligen sozialen Lagen, gesundheitlichen Einschränkungen und der Individualität jedes Einzelnen. Vor allem der die Sucht akzeptierende pädagogische Ansatz sowie die zunehmende Betreuung wohnungsloser suchtkranker Menschen mit einer zusätzlichen psychischen Auffälligkeit oder psychiatrischen Diagnose zeigten den Bedarf nach einem längerfristig angelegten Betreuungsangebot für die betroffenen Menschen.

Diskussion/Ergebnisse: 2007 eröffnete die intensiv betreute Therapeutische Wohngemeinschaft für chronisch kranke alkoholabhängige Menschen mit Neben- und/oder psychischen Erkrankungen, die (noch) nicht in der Lage sind, ein abstinentes Leben zu führen. Individuelle Zielvereinbarungen regeln den Konsum von Alkohol, wobei das individuelle Ziel von der gesundheitlichen Stabilisierung, Konsumreduktion bis hin zur Abstinenz reichen kann. Seit 2013 können Klienten dieses Personenkreises auch im Verbund von therapeutisch betreutem Wohnen für seelisch Behinderte in Wohngemeinschaften, zu zweit oder in einer eigenen Wohnung betreut werden.

Schlussfolgerung: Die Vorteile der Schnittstellenarbeit entsprechen dem Ziel der Niedrigschwelligkeit, stellen jedoch gleichzeitig eine Herausforderung dar, da für die verschiedenen Leistungsbereiche verschiedene Regeln im Hinblick auf den Alkoholkonsum gelten.