Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2013; 18(4): 142-143
DOI: 10.1055/s-0033-1356996
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Herausgeberkommentar – Braucht das deutsche Gesundheitssystem die neue DIN EN 15224 Norm für das Qualitätsmanagement?

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Publication Date:
15 October 2013 (online)

Am 13.11.2012 war in der Ärztezeitung unter der Überschrift „Arztpraxen blühen neue QM-Standards“ zu lesen: „Ab Dezember gibt es eine neue DIN EN-Norm, die eigens fürs Gesundheitswesen entwickelt wurde. Über kurz oder lang werden Vertragspraxen ihr Qualitätsmanagement an diese Norm anpassen müssen.“ (nach einer Äußerung eines QM-Experten des TÜV-Süd). Die Un- und die Halbwissenden wurden damit sicher erschreckt, die Wissenden erkannten darin deutlich den Werbeblock einer potenziellen Zertifizierungsstelle. Denn für das Qualitätsmanagement in Kliniken und Praxen sind in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss (SGB V) bzw. für die Reha-Einrichtungen die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (SGB IX) und damit letztlich das Parlament zuständig.