Aktuelle Kardiologie 2013; 2(05): 345-347
DOI: 10.1055/s-0033-1357331
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rechtlichen Trennung von Arztpraxis und Vertragsarztsitz – Der Zulassungsverzicht: Vertragsarztsitz als verwertbare Vermögensposition?

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Publikationsdatum:
18. Oktober 2013 (online)

Aus der rechtlichen Trennung von "Arztpraxis" und "Vertragsarztsitz" ergeben sich im Zusammenhang mit einem Praxiskauf häufig dann Probleme, wenn die zu übertragende Praxis in einem Gebiet liegt, für das die Kassenärztliche Vereinigung Zulassungsbeschränkungen festgelegt hat. Es ist neben der Übertragung der Praxis mit allen materiellen und immateriellen Werten an sich auch die Übertragung des Vertragsarztsitzes auf den Erwerber erforderlich, da in diesem Fall neue Zulassungen nicht mehr vergeben werden. Die vertragsärztliche Zulassung als solche ist allerdings nicht übertragbar, da sie ein höchstpersönliches Recht, sondern ein öffentlich-rechtliches, darstellt. Die isolierte Übertragung der Zulassung wäre ein unzulässiger Konzessionshandel. Allerdings könnte aufgrund neuer Möglichkeiten (Zulassungsverzicht und Anstellung) der Gesetzgeber den Weg für den vom ihm nicht gewünschten Konzessionshandel geebnet haben.