Gesundheitswesen 2014; 76 - V23
DOI: 10.1055/s-0034-1371576

Leitfaden für die Sozialmedizinische Begutachtung zur Frühförderung – Prozess der Gutachtenerstellung

J Bahlmann-Duwe 1, C Hartwig 2, C Jahnke 3, V Lührs 4, D Pein 5, S Schmidt 6, H Tasche 7, C Thiel 8
  • 1Gesundheitsamt für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Goslar, Salzgitter
  • 2Gesundheitsamt Landkreis Stade, Stade
  • 3Stadt Braunschweig, Fachbereich Soziales und Gesundheit, Braunschweig
  • 4Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ), Hannover
  • 5Team Sozialmedizin und Behindertenberatung Region Hannover, Hannover
  • 6Gesundheitsamt Vechta, Vechta
  • 7Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück, Osnabrück
  • 8Gesundheitsamt Stadt Oldenburg, Oldenburg

Mit der wachsenden Bedeutung von Eingliederungshilfemaßnahmen, sowohl für die betroffenen Kinder und ihre Familien, als auch für die jeweiligen Kostenträger, wächst die Notwendigkeit der Qualitätssicherung im Gutachtenbereich. Deshalb wurde 2009 vom Fachausschuss Kinder- und Jugendgesundheit des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst e.V. die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung Gutachten im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst“ gebildet. Dieser Arbeitsgruppe arbeitet seit 2012 mit dem Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (ZQ), einer Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen zusammen. Es wurde ein Leitfaden für die sozialmedizinische Begutachtung zur Frühförderung erarbeitet. Der Leitfaden soll als prospektive Qualitätsplanung die Entscheidungssicherheit für die Auftraggeber erhöhen, eine verlässliche Qualität der Gutachten sicherstellen, Verbesserungen für die betroffenen Kinder und Familien durch die Erhöhung der Chance für passgenaue Förderung erreichen und Baustein für die Verbesserung der systemischen Effizienz und Effektivität der Frühfördermaßnahmen sein. Er stellt die gesetzlichen Grundlagen zu Frühförderung dar. Gibt Empfehlungen für Rahmenbedingungen im organisatorischen Ablauf und für organisatorische Anforderungen für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie für Struktur und Inhalt des Gutachtens. Er verkennt nicht die regionalen Unterschiede und Voraussetzungen in den einzelnen Kommunen, aber auch nicht die zukünftigen Anforderungen in der Bewertung von Behinderung und Teilhabe (Stichwort ICF-CY). Das Poster stellt ein Ablaufschema der Gutachtenerstellung dar und die Struktur des Leitfadens. Im Rahmen der Präsentation ist der Leitfaden verfügbar und kann mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe diskutiert werden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe hoffen auf eine angeregte und konstruktive Diskussion, denn die Fortentwicklung des Leitfadens Version 1.0 und Leitfäden für weitere Begutachtungsthemen sind geplant.